Pakete in die Haft

Wer möchte, dass Pakete an einen Gefangenen ankommen, muss viele Regeln beachten. Hier findet sich zum Beispiel das Muster-Merkblatt für Nordrhein-Westfalen. Die Regeln der einzelnen Gefängnisse weichen möglicherweise davon ab.

27.10.2005 14:51 | Vollzug | Comments (3)

3 Kommentare

  1. ERSTER!

    Nun ja, von Drogen steht da nix im Merkblatt für den Paketverkehr.
    Auch die Obligatorische Feile fehlt.
    Kann ich also einem Insassen meiner Wahl einfach mal versuchen zu schicken.
    Wäre doch eine gute Idee, quasi Knastpatenschaften zu übernehmen damit ich als Mitglied dieser Gesellschaft meinen Beitrag zur Resozialisierung beibringen kann.

    In diesem Sinne
    Grüße F L A M E

    F L A M E | 27. 10. 2005 17:21

  2. Hab’ mir mal den Merkzettel durchgelesen. Der liest sich ja fast wie der Merkzettel für die Pakete in die DDR ;)

    Und diesen Satz finde ich besonderst hübsch:
    “Gefangene dürfen von karitativen Stellen ein Paket empfangen, wenn sie sonst ein Paket nicht erhalten.”

    Da hätte man auch locker schreiben können: ” … kein Paket erhalten …” aber als Zivilist verstehe ich das wahrscheinlich nicht ;)

    cabi | 27. 10. 2005 19:00

  3. “Alkohol und anderen berauschenden Mitteln in jeder Form” schließt Drogen ziemlich klar aus.

    fellow passenger | 28. 10. 2005 07:44

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