U-Haft: Acht Jahre sind zu lang

Acht Jahre Untersuchungshaft sind zu lang, selbst wenn es um schwerste Vorwürfe geht. Ein bislang nicht rechtskräftig verurteilter Mordverdächtiger aus Düsseldorf kann nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun auf seine Freilassung hoffen.

Die Karlsruher Richter stellen insbesondere klar, dass Verfahrensfehler der Justiz die Haftdauer nicht rechtfertigen. Der Verdächtige war in erster Instanz zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber wegen formeller Fehler aufgehoben und eine erneute Verhandlung angeordnet.

27.10.2005 11:26 | U-Haft | Kommentare deaktiviert

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