Weihnachten wirft seine Schatten voraus:
Strafgefangene, die regulär zwischen dem 14. November 2005 und dem 8. Januar 2006 aus der Strafhaft entlassen würden, können bereits ab heute in Rheinland-Pfalz auf freien Fuß gesetzt werden.
„Eine Entlassung unmittelbar vor den Feiertagen erhöht die Gefahr eines Rückfalls”, sagt Justizminister Herbert Mertin. Sowohl die Wohnungs- als auch die Arbeitssuche sei während der Weihnachtszeit wesentlich schwieriger. Außerdem seien im Umfeld der Feiertage Beratungsstellen, Behörden und Betriebe meistens geschlossen.
„Dabei handelt es sich nicht um eine generelle Amnestie”, betont der Minister. „Vielmehr muss die Staatsanwaltschaft in jedem einzelnen Fall prüfen, ob eine vorzeitige Entlassung in Betracht kommt.” Ausgeschlossen von der Vergünstigung seien unter anderem Häftlinge nach langjähriger Freiheitsstrafe mit einer ungünstigen Sozialprognose.
Die vorzeitige Haftentlassung aus Anlass des Weihnachtsfestes sei seit 1989 möglich. Bislang hätten hiervon 1.937 Gefangene profitiert. 191 im vergangenen Jahr, 189 im Jahr 2003 und 150 im Jahr 2002.
Ebenfalls aus Anlass des Weihnachtsfestes werden in Rheinland-Pfalz vom 15. Dezember 2005 bis zum 1. Januar 2006 keine Ladungen zum Strafantritt und keine Vollstreckungshaftbefehle zugestellt. Täter, die von der Polizei auf frischer Tat ertappt werden, sind allerdings von der Regelung ausgeschlossen.
Ähnliche Weihnachtsamnestien gibt es auch in anderen Bundesländern.
(Vielen Dank an RA Rainer Langenhan für den Hinweis)