DNA-Speicherung: Unterschrift genügt

Für Verurteilte ist der Weg in die DNA-Kartei kürzer geworden. Bisher war in der Regel eine richterliche Anordnung erforderlich. Diese wird jetzt nicht mehr gebraucht, wenn der Betreffende schriftlich einwilligt.

Inhaftierte werden sich mit der Frage konfrontiert sehen, ob sie der DNA-Speicherung freiwillig zustimmen. Aufgrund der Drucksituation der Haft wird die Versuchung mitunter da sein, sich durch eine schnelle Unterschrift Ärger und Diskussionen vom Hals zu halten.

Hierzu kann man nur sagen, dass die Unterschrift selbstverständlich aus freien Stücken erfolgen muss. Sie darf nicht mit irgendwelchen (leeren) Versprechungen erkauft werden. Und schon gar nicht mit Drohungen, und seien diese auch noch so versteckt.

Vielmehr ist es das gute Recht jedes Betroffenen, die Einwilligung nicht zu geben. Dann muss, wie gehabt, der Richter entscheiden. Die Anordnung des Richters ist auch nach wie vor zu begründen.

03.11.2005 17:50 | Diverses,Vollzug | Comments (4)

4 Kommentare

  1. Zu Beginn der Strafhaft wird der Vollzugsplan erstellt. Darin wird u.a. auch prognostiziert, zu welchem Zeitpunkt das erste Mal über Vollzugslockerungen nachgedacht wird. Je besser ein Gefangener kooperiert, desto eher gibt es Lockerungen.

    Wo das hinführt, ist vorhersehbar: Wir werden bald keine (ehemals) Inhaftierten mehr kennen, dessen DNA nicht bekannt ist.

    RA Carsten R. Hoenig | 3. 11. 2005 18:20

  2. Meinem Vorredner ist eindeutig zuzustimmen: Das mit der Freiwilligkeit ist so eine Sache. Ich erinnere mich noch gut daran, wie das bei MIR ablief:

    Eines Tages, schon fast zwei Jahre in Strafhaft, wurde in der JVA Straubing über die Zentrale eine Lautsprecherdurchsage gemacht und eine erste Gruppe von ca. 20 Herren zur Speichelprobe gebeten. Es wartete die Kripo MIT den Wattestäbchen, aber OHNE auch nur einen einzigen richterlichen Beschluss. Uns wurde freundlich erklärt, dass ein solcher nicht nötig sei, sofern wir der Speichelprobe zustimmten. Manche weigerten sich (ich übrigens nicht…) und erlebten danach Schikanen und Repressalien durch Bedienstete der JVA – gerade in Straubing wird es nicht gern gesehen, wenn man aus der Reihe tanzt.

    Diese Repressalien sprachen sich natürlich unter uns Gefangenen herum. Es wurden durch die JVA kurzfristig Zettel ausgeteilt, auf denen sinngemäß erklärt wurde: “Wer nicht freiwillig seine Speichelprobe abgibt, zeigt dadurch unserer Auffassung nach, dass er nicht bereit ist, am Vollzugsziel mitzuarbeiten und möglicherweise a) etwas aus der Vergangenheit zu verdecken hat oder b) künftig weitere Verbrechen zu begehen plant”. Angesichts der Repressalien und der bei einer Weigerung zwangsläufig kommenden NEGATIVEN Sozialprognose gaben in der Folgezeit fast alle Gefangenen die Probe “freiwillig” ab… Ich denke mal, so ca. drei Wochen lang ging täglich jeweils eine 20 Mann starke Gruppe zum Test…

    Auch so kann man Gerichten Arbeit ersparen

    Tagesgedankler | 3. 11. 2005 21:52

  3. Ein Kommentator im law blog weist darauf hin, dass man auf Grundrechte an sich nicht verzichten kann.

    Insoweit erscheint dieser Einwilligungsvorbehalt schon ziemlich perfide und als gefährlicher Systembruch. Zumal für den Betroffenen die Speicherung nur negative Folgen haben kann. Es gibt einfach keinen Vorteil, in der DNA-Kartei vertreten zu sein!

    Mit anderen Worten: ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht.

    Praktisch müsste jemand die gegebene Einwilligung widerrufen bzw. beantragen, deren Unwirksamkeit festzustellen. Früher oder später wird es natürlich auch Leute geben, die aufgrund eines DNA-Nachweises verurteilt werden, der nur durch die möglicherweise verfassungswidrige Einwilligung möglich war.

    Udo Vetter | 3. 11. 2005 22:09

  4. Da werde ICH aber mit Sicherheit nicht den Vorreiter spielen. Es reichte mir, bisher EIN Mal mit anwaltlicher Hilfe am BVerfG zu scheitern: damals ging es darum, dass die Staatskasse im Rahmen der Verfahrens-/Gerichtskostenrechnung von mir mehrere Tausend DM an Haftunterbringungskosten haben wollte. Begründung: ich habe in der U-Haft (!!!) nicht gearbeitet. Eine Arbeitspflicht für U-Gefangene gibt es aber nicht. Da zeigte sich mal wieder die Unlogik dieses Staates. Aber laut BVerfG ist das okay… Da kann man nur staunen und sich wundern…

    Tagesgedankler | 4. 11. 2005 06:39

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