Verhandlung nach 3 Monaten
In seiner aufsehenerregenden Entscheidung über die achtjährige Untersuchungshaft eines Mordverdächtigen hat das Bundesverfassungsgericht auch Vorgaben gemacht, wann die Hauptverhandlung in “normalen” Fällen stattfinden muss: spätestens drei Monate nach Eröffnung des Hauptverfahrens.
Über erste positive Erfahrungen mit dieser klaren Frist berichte ich im law blog.
