Bayern: Gnade nur individuell

Justizministerin Dr. Beate Merk gab heute in München bekannt, dass es im Jahr 2005 in Bayern keine Weihnachtsamnestie geben wird. Wie schon in der Vergangenheit wird der Freistaat damit nicht dem Beispiel anderer Länder folgen. Nach Ansicht der Ministerin verfehlt eine solche Maßnahme ihr Ziel. Merk: “Zum Weihnachtsfrieden in den Vollzugsanstalten trägt eine Amnestie gerade nicht bei.” Denn sie bevorzugt Gefangene, deren Haftende zufällig in die Weihnachtszeit fällt – und benachteiligt damit alle anderen. Für die Ministerin kommt das nicht in Frage: “Gnade muss individuell sein. Man kann sie nicht auf Zufälligkeiten des Kalenders stützen. Nur wenn sie der konkreten Situation eines Gefangenen Rechnung trägt, wird sie von allen Gefangenen verstanden und akzeptiert.”

Der Verzicht auf eine Weihnachtsamnestie bedeutet dabei nicht, dass ausnahmslos jeder Gefangene das Fest hinter Gitter verbringen muss. Merk: “Sofern keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht, kann geeigneten Gefangenen Ausgang oder Urlaub gewährt werden. Daneben sieht das Strafvollzugsgesetz vor, dass Gefangene unter bestimmten Voraussetzungen am vorhergehenden Werktag entlassen werden können, wenn das Strafende in die Zeit vom 22. Dezember bis zum 2. Januar fällt.”

(Danke an den Gerichtsberichterstatter für den Hinweis)

16.12.2005 16:57 | Vollzug | Kommentare deaktiviert

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