Kein Bäumchen in der Zelle

Strafgefangene haben nach einem Urteil des Kammergerichts kein Anrecht auf einen Tannenbaum in ihrer Zelle. Damit wurde der Antrag eines Gefangenen, der eine langjährige Freiheitsstrafe verbüßt, abgelehnt.

In einem Weihnachtsbaum könnte Rauschgift ins Gefängnis geschmuggelt werden, begründete das Gericht am Montag seine ablehnende Entscheidung (Az. 5 Ws 654/04 Vollz), berichtet meinberlin.de.

(Link gefunden bei Recht und Alltag)

19.12.2005 18:24 | Vollzug | Kommentare deaktiviert

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