Deutscher Knast im Ausland ?
Im Bayerischen Landtag hat Justizministerin Dr. Beate Merk der Idee eine Absage erteilt, zur Kostenersparnis Haftanstalten im Ausland zu betreiben. Sie wies auf die rechtlichen Probleme und die ökonomischen Grenzen eines derartigen Vorhabens hin. So müssten zahlreiche deutsche Gesetze geändert und mit den fraglichen Staaten ein völkerrechtlicher Vertrag geschlossen werden. Beides läge in der Zuständigkeit des Bundes. Außerdem kann ein Gefängnis auch im Ausland nur dann betriebswirtschaftlich sinnvoll arbeiten, wenn es zumindest über ca. 250 Haftplätze verfügt.
Eine so hohe Zahl erreichen im bayerischen Vollzug aber nur die männlichen Gefangenen mit türkischer Staatsangehörigkeit. Davon aber ganz abgesehen, wäre ein solches “Outsourcing” eigener Haftanstalten mit dem Resozialisierungsauftrag nicht vereinbar. Merk: “Anwendungsbereich, Nutzen und Ersparnis wären gering. Ein bayerisches Gefängnis im Ausland schafft mehr Probleme, als es löst!”
(Danke an den Gerichtsberichterstatter für den Hinweis)
