Kriterien für §§ 20, 21
Ob ein Straftäter ins Gefängnis oder in ärztliche Behandlung gehört, können Gerichte in Nordrhein-Westfalen künftig anhand eines einheitlichen Kriterienkatalogs beurteilen, berichtet die Ärzte-Zeitung.
Eine Arbeitsgruppe aus forensischen Psychiatern und Psychologen, Sexualmedizinern und Juristen hat nach dem Bericht ein Beurteilungssystem zur Schuldfähigkeit von Tätern erarbeitet. Diese Mindestanforderungen an Schuldfähigkeitsgutachten sind zwar rechtlich nur Empfehlungen und daher nicht verbindlich. Sie werden aber im Gerichtsalltag eine maßgebliche Rolle spielen, glaubt der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug, Uwe Dönisch-Seidel.
(Link gefunden bei Recht und Alltag)
