Das Bundesjustizministerium bereitet die Beschlussfassung des Kabinetts zur Reform der Führungsaufsicht vor. Die Führungsaufsicht dient der Überwachung und Betreuung von Verurteilten, die ihre Strafe voll verbüßt haben oder aus einer Klinik für psychisch oder suchtkranke Straftäter entlassen wurden. Als Mittel der nachsorgenden und wiedereingliedernden Kontrolle entlassener Straftäter ist sie zur Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung unverzichtbar.
“Wir wollen die Führungsaufsicht noch wirksamer im Kampf gegen Rückfallkriminalität einsetzen. Diese Reform soll eine straffere und effizientere Kontrolle der Lebensführung von Straftätern vor allem in den ersten Jahren nach ihrer Entlassung in Freiheit ermöglichen. Weiteres Ziel ist eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der rechtlichen Regelungen der Führungsaufsicht”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Künftig soll ein mit Strafe bewehrtes Kontaktverbot ausgesprochen werden können.
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