Jugendstrafvollzug muss reformiert werden

In Deutschland fehlen ausreichende gesetzliche Grundlagen für den Jugendstrafvollzug. Dies stellt das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Urteil fest. Das Gericht kritisiert, dass es praktisch keine Vorschriften gibt, die den Besonderheiten des Jugendstrafvollzugs ausreichend Rechnung tragen.

Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert, bis Ende 2007 ein vernünftiges Gesetz vorzulegen. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen weiter.

Pressemitteilung Urteil

31.05.2006 10:48 | Diverses | Comments (1)

1 Kommentar

  1. das urteil ist eigentlich seit 20 jahren überfällig. ich wundere mich, warum das niemand vorher zum bverfg getrieben hat.

    n.n. | 31. 5. 2006 16:31

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