Jugendstrafvollzug: Entwurf des Bundes

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute einen ausformulierten Vorschlag für ein Jugendstrafvollzugsgesetz vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am 31. Mai 2006 über die Klage eines im Jugendstrafvollzug einsitzenden Strafgefangenen entschieden und festgestellt, dass es aus Verfassungsgründen einer spezifischen Rechtsgrundlage für den Jugendstrafvollzug bedarf. Zugleich hat das Gericht dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2007 gesetzt, um ein entsprechendes Gesetz zu erlassen.

Bereits in der Vergangenheit hatte es mehrfach Anläufe des Bundes gegeben, den Jugendstrafvollzug gesetzlich zu regeln. Die Vorschläge scheiterten bislang am Widerstand der Bundesländer. Deren Kritik richtete sich dabei vor allem auf die Kosten verursachenden Regelungen zur Einführung von Mindeststandards und Qualitätssicherung, die sich nun weitgehend in den Karlsruher Vorgaben wieder finden.

Der Entwurf aus Berlin.

07.06.2006 16:10 | Diverses | Comments (0)

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