Auch 30 Jahre Haft sind in Ordnung

In Deutschland können Mörder nicht unbedingt darauf hoffen, nach 15 oder – bei besonderer Schwere der Schuld – nach 20 Jahren aus der Haft entlassen zu werden. Das Bundesverfassungsgericht verwarf jetzt die Beschwerden zweier Männer, die seit mehr als 30 Jahren im Gefägnis sitzen, berichtet tagesschau.de.

Allerdings stellt das Verfassungsgericht hohe Anforderungen an die Überprüfung, ob Langzeithäftlinge nicht Bewährung verdient haben. Es müsse ein besonders erfahrener Gutachter bestellt werden. Außerdem habe der Gefangene Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Der Richter müsse seine Entscheidung besonders sorgfältig begründen.

Komme eine vorzeitige Entlassung nicht in Betracht, müsse geprüft werden, ob dem Gefangenen Erleichterungen in der Haft gewährt werden. Ihm müsse ein Rest an Lebensqualität verbleiben.

Rekordhalter unter den Langzeithäftlingen ist nach dem Bericht der knapp 70-jährige Heinrich P. Der vierfache Frauenmörder sitzt in Baden-Württemberg seit 47 Jahren hinter Gittern und gilt noch immer als rückfallgefährdet.

01.12.2006 16:11 | Vollzug | Comments (1)

1 Kommentar

  1. Und da fangen unsere Probleme doch erst an. 47 Jahre in Haft. Peng . Was will dieser Mensch noch drausen? Hat er es nicht verlernt sich “Frei” zu bewegen? Ich denke mal man kann sagen, ohne jetzt zünisch zu klingen, der Mann hat doch ein gutes Leben gehabt? Er hatte sicher im Knast immer einen Job, er hatte sicher auch die eine oder andere Sonderbehandlung und Hafterleichterung. Grillen mit Beamten usw.

    Inmate1212 | 8. 2. 2007 23:08

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