Zweiter Testeintrag
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Das Land Niedersachsen muss einem ehemaligen Gefangenen wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen eine Entschädigung zahlen. Das Landgericht Osnabrück billigte dem 52 Jahre alten Mann, der sich von Februar 2002 bis Juli 2004 in der Osnabrücker Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Lingen befand, eine Haftentschädigung in Höhe von 1200 Euro zu. Der Häftling hatte 41 Tage gemeinsam mit bis zu vier weiteren Gefangenen in einer Zelle verbracht.