Vollzugslockerungen für inhaftierte Gewalt- und Sexualstraftäter mit einer Freiheitsstrafe ab zwei Jahren sollen in Nordrhein-Westfalen bei Bedarf künftig eine zusätzliche Prüfungsstufe durchlaufen. Ein entsprechendes, deutschlandweit einmaliges Modell zur Verbesserung der Prognosesicherheit im Justizvollzug hat Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter in Düsseldorf vorgestellt.
Das Vorhaben sieht eine enge Kooperation zwischen vollzugsinternen und externen Gutachtern vor. Das Kabinett hat dafür zusätzliche 500.000 Euro bereitgestellt. “Ab kommendem Jahr werden alle Begutachtungen zur Gewährung von Vollzugslockerungen für Gewalt- und Sexualstraftäter einer zusätzlichen Qualitätsprüfung durch unabhängige Experten unterzogen”, erklärte die Ministerin. “So erreichen wir eine maximale Prognosesicherheit und damit den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung. Inhaftierte Gewalt- und Sexualtäter erhalten nur dann Vollzugslockerungen, wenn mehrere Sachverständige dies unabhängig voneinander für unbedenklich halten.”
“Die Bevölkerung hat einen Anspruch auf optimalen Schutz vor gefährlichen Straftätern”, hob die Ministerin hervor. “Das heißt, die Prognosen bei der Beurlaubung von Gewalt- und Sexualstraftätern müssen so ‘wasserdicht’ wie nur irgend möglich sein.”
Deshalb erarbeite das Ministerium derzeit zusammen mit Prof. Dr. Norbert Leygraf, dem Direktor des Instituts für forensische Psychiatrie in Essen, ein Konzept für die zusätzliche Prüfung von Lockerungsprognosen.
Es sieht vor, dass die Prognoseeinschätzungen einem dreistufigen Prüfungsverfahren unterzogen werden.
* In einem ersten Schritt werden die von den Anstaltspsychologen gefertigten Gutachten einer internen Qualitätskontrolle unterzogen.
* Im Anschluss daran ist eine weitere Prüfung durch ein unabhängiges, externes Expertengremium im Rahmen von Fallkonferenzen vorgesehen. Dem Gremium werden sowohl Prof. Dr. Leygraf als auch weitere erfahrene forensische Psychologen und Psychiater angehören.
* Auf Empfehlung dieser Experten wird in einem dritten Schritt gegebenenfalls eine weitere, eigenständige Zusatzbegutachtung durch einen besonders qualifizierten Psychologen oder Psychiater vorgenommen.
Das Modell wird durch eine gezielte Fort- und Weiterbildung der Diagnostiker sowie der Entscheidungsträger in den Justizvollzugsanstalten ergänzt.