Staat muss Unschuldigem “Gehalt” zahlen
Der Freistaat Bayern muss einem ehemaligen Untersuchungsgefangenen 300.000 Euro Schadensersatz leisten. Der Mann war einer Vergewaltigung verdächtigt worden und saß acht Monate in Untersuchungshaft. Schließlich stellte sich seine Unschuld heraus.
Der Betroffene hat wegen der Inhaftierung seinen langjährigen Arbeitsplatz verloren. Da er als Mittfünziger keine realistische Chance auf eine Neuanstellung hat, muss ihm der Staat jetzt das Gehalt bis zum regulären Rentenalter zahlen, entschied das Landgericht München.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

So richtig gerecht finde ich es nicht. Der unschuldig verhaftete hätte mehr verdient. (Mit der Arbeitsstelle hat er zweifellos auch einiges an Lebensfreude verloren. Davon bin ich überzeugt.)
Wolf-Dieter | 8. 11. 2007 21:44