Keine Spielkonsole in der Zelle
Das Oberlandesgericht Frankfurt verbietet Spielkonsolen in Haftanstalten. In einem aktuellen Beschluss begründen die Richter dies damit, es könnten sicherheitsrelevante Daten gespeichert und ausgetauscht werden. Spielekonsolen seien vergleichbar mit Computern; auch diese dürften Gefangene nicht besitzen.
