Sicherungsverwahrung auch für Jugendliche

Der Bundesrat hat die Sicherungsverwahrung für Jugendliche abgesegnet. Sie darf dann verhängt werden, wenn Jugendliche (14 bis 18 Jahre) wegen schwerster Verbrechen zu mindestens sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden sind. Zwei Gutachten müssen ihre anhaltende Gefährlichkeit belegen. Anders als im Erwachsenenstrafrecht ist für Jugendliche generell nur eine nachträgliche Sicherungsverwahrung am Ende des Strafvollzugs vorgesehen. Die Fortdauer muss jedes Jahr überprüft werden.

Einzelheiten berichtet heute.de.

06.07.2008 10:13 | Diverses | Kommentare deaktiviert

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