Keine Spielkonsole in der Zelle
Das Oberlandesgericht Frankfurt verbietet Spielkonsolen in Haftanstalten. In einem aktuellen Beschluss begründen die Richter dies damit, es könnten sicherheitsrelevante Daten gespeichert und ausgetauscht werden. Spielekonsolen seien vergleichbar mit Computern; auch diese dürften Gefangene nicht besitzen.

Hm, nach der Argumentation könnte man sich doch aber problemlos ein Super Nintendo liefern lassen? Das Ding hat keinen Speicher, kein Online, nichts.
Crs | 11. 7. 2008 13:14
Zur Fortentwicklung der Rechtsprechung wird demnächst das Oberlandesgericht Zelle ein Beschluß des Landgerichts Braunschwein bestätigen, wonach Gefangene kein Papier, das zum Beschreiben geeignet sein könnte, mehr besitzen dürfen, denn auch dort können -zwar in analoger Technik, dennoch verschlüsselt- und für die gemeine Wachtel nicht identifierbare sicherheitsrelevante Daten gespeichert und über das Internet übertragen werden.
Da nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt für die Übertragung ein Internetanschluss nicht zwingend vorausgesetzt wird, muss dies erst recht für den Datenträger Papier gelten.
Im Bundessicherheitstag der JVAen wurde zudem beschlossen, Toilettenpapier ab sofort ausschließlich von ADO (die Gardinen mit der Goldkante) mit eingewebten Bleifäden zu beziehen, um eine Datenübertragung mittels Brieftauben zu unterbinden.
Herbert | 11. 7. 2008 13:17
Sehr seltsamer Beschluss. In Hamburg gibt es die Möglichkeit die Playstation II so umzubauen, dass die Internetfunktion nicht genutzt werden kann. Inwieweit dann Daten gespeichert werden können, die sicherheitsrelevant sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Schon seltsam, dass die Konsolen in allen Bundesländern überprüft wurden und nur Frankfurt Probleme hat. Und alle Konsolen in Bausch und Bogen enzubeziehen, finde ich zudem höchst fragwürdig.
Andrea | 22. 7. 2008 10:47