21 Jahre Gefängnis wegen Eigentumsdelikten

Helmut S. hat niemanden getötet; er ist nicht gewaltätig geworden, hat keine Sexualdelikte begangen. Er ist nur eingebrochen und hat geklaut, das allerdings reichlich. Der bayerischen Justiz reichte das, ihn 21 Jahre und 30 Minuten einzusperren.

Am Ende konnte es mit der Entlassung aber nicht schnell genug gehen. Ohne auch nur eine Minute auf das Leben in Freiheit vorbereitet worden zu sein, wurde Helmut S. auf die Straße geschickt.

Er sagt: “Wenn du nicht ein wirklich starkes Umfeld hast, hast du keine Chance.”

Reportage in der Süddeutschen Zeitung / Quelle des Links

28.03.2009 12:03 | Diverses, Menschliches, Vollzug | Kommentare (1)

“Schwitzen statt Sitzen”

In Sachsen können Verurteilte im Rahmen des Programms »Schwitzen statt Sitzen« anstelle einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit leisten. Um nicht ins Gefängnis zu müssen, haben sie 2008 insgesamt 712.096 Arbeitsstunden abgeleistet. So konnten 118.683 Hafttage vermieden werden. Das führte rechnerisch zu einer Einsparung von Haftkosten in Höhe von 9.053.139 EUR.

Die Ersatzfreiheitsstrafe kann auch noch nach Haftantritt durch gemeinnützige Arbeit verkürzt werden: Durch das sog. day-for-day-Prinzip wurden so im Vorjahr nochmals 26.141 Hafttage vermieden. Hier konnten weitere 1.994.035 EUR eingespart werden, die sonst als Haftkosten angefallen wären.

Justizminister Geert Mackenroth: »Das Programm »Schwitzen statt Sitzen« ist ein Erfolgsmodell der sächsischen Justiz. Es stellt für alle Seiten ein Gewinn dar: Es ist allemal besser, wenn die zu einer Geldstrafe Verurteilten nicht ins Gefängnis gehen, sondern soziale Arbeit verrichten. Die Justiz spart außerdem Haftplätze, Haftkosten und entlastet ihre Justizvollzugsanstalten.«

Das Programm »Schwitzen statt Sitzen« zielt auf Verurteilte, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden. Zahlt ein Verurteilter die Geldstrafe nicht, so kann an die Stelle der Geldstrafe die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe treten. Er muss dann seine Geldstrafe in einer Justizvollzugsanstalt »absitzen« – oder im Rahmen des Programms »Schwitzen statt Sitzen« abarbeiten. Der Soziale Dienst der Justiz und der Justizvollzug vermitteln den Verurteilten die Arbeitseinsätze. Die Arbeitsstunden können in gemeinnützigen privaten oder staatlichen Einrichtungen erbracht werden.

28.03.2009 00:17 | Diverses, Vollzug | Kommentare (2)

Hartz IV auch in U-Haft möglich

Mittellose Untersuchungsgefangene können vom Sozialhilfeträger Taschengeld und einen Kleidungszuschuss verlangen. Das Sozialgericht Düsseldorf verpflichtete in einem Eilbeschluss die ARGE, einem Gefangenen 65 Euro Taschengeld monatlich zur Verfügung zu stellen. Außerdem erhält er 40,00 Euro, um sich einzukleiden.

Der Mann hatte argumentiert, er könne in der U-Haft nicht arbeiten und werde auch von niemandem unterstützt.

Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf /via Vier Strafverteidiger

27.03.2009 13:39 | Diverses, U-Haft | Kommentare (0)

Anwälte sollen sich beschnüffeln lassen

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger wehrt sich gegen den Vorschlag, alle Besucher von Haftanstalten künftig von Drogenhunden beschnüffeln zu lassen:

Die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus fordert, zur Bekämpfung des Drogenschmuggels in die Jugendstrafanstalt Drogenspürhunde einzusetzen, die auch routinemäßig Bedienstete und Rechtsanwälte beim Betreten der Anstalt beschnüffeln sollen.

Diese Forderung ist instinktlos, ohne tatsächliche Grundlage und fördert den Überwachungsstaat.

Der freie und (möglichst) unkontrollierte Zugang des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin zum Mandanten ist ein wesentliches Element der Freiheit der Verteidigung Inhaftierter. Der Umstand der Beschnüffelung kann manchen von der Wahrnehmung seiner Verteidi-gerrechte und – Pflichten abhalten. Die FDP wird diesem Argument hoffentlich nicht entgegenhalten, dass der, der nichts zu befürchten hat, sich doch kontrollieren lassen kann.
Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass aus dem Berufsstand der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte heraus bis auf extreme Ausnahmen verbotene Gegenstände in die Strafanstalten verbracht werden. Ein Kriminalisierung des Berufsstandes erinnert an blinden und rechtsstaatsfeindlichen Aktionismus in den 1970ern.

Der FDP-Vorschlag könnte bestenfalls theoretische Erfolgschancen im untersten Bereich für sich in Anspruch nehmen, wenn der gesamte Zugang lückenlos kontrolliert würde. Diese Totalüberwachung wäre nicht nur nicht machbar, sondern zur Bekämpfung eines gesamtgesellschaftlichen Phänomens unverhältnismäßig.

Das Argument der FDP, der Eingriff würde für die meisten Betroffenen keine Veränderung bringen, da die Hunde aus einigen Metern Entfernung schnüffeln würden, gereicht Karl Valentin zur Ehre. Genau mit dem Argument der fehlenden Bemerkbarkeit müsste die FDP-Fraktion eigentlich Ihre Gegnerschaft gegen den großen Lauschangriff, die On-line-Durchsuchung u.a. aufgeben. Dass sie das nicht tun wird, fordern wir aber.

Bericht im Tagesspiegel

20.03.2009 12:47 | Diverses | Kommentare (0)

Weniger als fünf Quadratmeter

Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung das Land Nordrhein-Westfalen verurteilt, an einen ehemaligen Gefangenen Schadensersatz in Höhe von 10,00 Euro pro Hafttag wegen einer menschenunwürdigen gemeinschaftlichen Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt Detmold zu zahlen.

Nach Auffassung des Senats kann von einer menschenwürdigen Unterbringung nicht mehr die Rede sein, wenn einem Gefangenen in einer Zelle weniger als 5 qm Grundfläche für sich zur Verfügung stehen. Diese Voraussetzungen lagen nach Ansicht des Gerichts in dem zu entscheidenden Fall vor, da der Kläger in den Jahren 2006/2007 für mehrere Monate in einer Zelle mit insgesamt vier Inhaftierten auf knapp 18 qm untergebracht war.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 18.03.2009 – 11 U 88/08 -

19.03.2009 15:18 | Diverses | Kommentare (0)

Wie fast eine Schere in den Knast kam

Von RA Tobias Feltus

Eigentlich sollte es nicht passieren und dennoch ist es mir passiert.

Es war an sich alles normal. Ich bekam eine Ermittlungsakte, bestehend aus mehreren Bänden, ins Gerichtsfach, um die ich angefragt hatte. Da das ganze etwas eilbedürftiger war, bin ich einen Tag später in die JVA gefahren, in der mein Mandant derzeit logiert.
Wie üblich habe ich mich bei der Pforte angemeldet und sodann Platz im Wartezimmer genommen.

Kurze Zeit darauf, wurde ich von einem Justizbediensten abgeholt, der mich in den Untersuchungsraum brachte. Dort legte ich meine Sachen – sprich die Ermittlungsakten und meine Handakte – in den Röntgentunnel und ging selber durch den Scanner. Auf der anderen Seite des Röntgengerätes konnte ich dann einen Blick, auf den dazugehörigen Bildschirm werfen. Was ich nun aber sehen konnte, ließ meinen, aber auch den Blick des Beamten erstarren.

Auf dem Bildschirm war klar und deutlich eine Schere zu erkennen. Zunächst befürchtete ich, dass sich diese Schere bei mir in der Akte, also in der Handakte, befinden könnte. Recht schnell und nach nochmaligem scannen wurde deutlich, nein, diese Schere musste sich in den Ermittlungsakten befinden. Und tatsächlich, in der letzten Akte, ganz hinten, in der Tasche war ein Briefumschlag eingeheftet, in der sich die bei der Tat verwendete Schere befand.

Da ich diese Schere nicht entfernen konnte, die Polizei hatte diese nämlich sehr kunstvoll eingeheftet, holte ich mir also bei der Pforte einen Schließfachschlüssel und schloss entsprechenden Band ein.
Glücklicherweise war die Situation offensichtlich, dennoch war es unangenehm.

Der anschließende Besuch verlief dann aber glücklicherweise normal.

04.03.2009 11:19 | Diverses | Kommentare (0)

Video: Polizist rastet aus

In den USA sorgt ein weiteres Video gewalttätiger Polizisten für Aufsehen und Unruhe. Eine junge Frau sollte in eine Zelle eingeschlossen werden. Sie kickte einen ihrer Schuhe nach draußen auf den Flur. Daraufhin rastete einer der Polizisten aus.

Bericht auf Spiegel online.

Das Video.

01.03.2009 20:02 | Diverses | Kommentare (1)