Anwälte sollen sich beschnüffeln lassen
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger wehrt sich gegen den Vorschlag, alle Besucher von Haftanstalten künftig von Drogenhunden beschnüffeln zu lassen:
Die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus fordert, zur Bekämpfung des Drogenschmuggels in die Jugendstrafanstalt Drogenspürhunde einzusetzen, die auch routinemäßig Bedienstete und Rechtsanwälte beim Betreten der Anstalt beschnüffeln sollen.
Diese Forderung ist instinktlos, ohne tatsächliche Grundlage und fördert den Überwachungsstaat.
Der freie und (möglichst) unkontrollierte Zugang des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin zum Mandanten ist ein wesentliches Element der Freiheit der Verteidigung Inhaftierter. Der Umstand der Beschnüffelung kann manchen von der Wahrnehmung seiner Verteidi-gerrechte und – Pflichten abhalten. Die FDP wird diesem Argument hoffentlich nicht entgegenhalten, dass der, der nichts zu befürchten hat, sich doch kontrollieren lassen kann.
Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass aus dem Berufsstand der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte heraus bis auf extreme Ausnahmen verbotene Gegenstände in die Strafanstalten verbracht werden. Ein Kriminalisierung des Berufsstandes erinnert an blinden und rechtsstaatsfeindlichen Aktionismus in den 1970ern.
Der FDP-Vorschlag könnte bestenfalls theoretische Erfolgschancen im untersten Bereich für sich in Anspruch nehmen, wenn der gesamte Zugang lückenlos kontrolliert würde. Diese Totalüberwachung wäre nicht nur nicht machbar, sondern zur Bekämpfung eines gesamtgesellschaftlichen Phänomens unverhältnismäßig.
Das Argument der FDP, der Eingriff würde für die meisten Betroffenen keine Veränderung bringen, da die Hunde aus einigen Metern Entfernung schnüffeln würden, gereicht Karl Valentin zur Ehre. Genau mit dem Argument der fehlenden Bemerkbarkeit müsste die FDP-Fraktion eigentlich Ihre Gegnerschaft gegen den großen Lauschangriff, die On-line-Durchsuchung u.a. aufgeben. Dass sie das nicht tun wird, fordern wir aber.
