Hartz IV auch in U-Haft möglich

Mittellose Untersuchungsgefangene können vom Sozialhilfeträger Taschengeld und einen Kleidungszuschuss verlangen. Das Sozialgericht Düsseldorf verpflichtete in einem Eilbeschluss die ARGE, einem Gefangenen 65 Euro Taschengeld monatlich zur Verfügung zu stellen. Außerdem erhält er 40,00 Euro, um sich einzukleiden.

Der Mann hatte argumentiert, er könne in der U-Haft nicht arbeiten und werde auch von niemandem unterstützt.

Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf /via Vier Strafverteidiger

27.03.2009 13:39 | Diverses,U-Haft | Kommentare deaktiviert

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