Kein totales Rauchverbot in Psychatrie

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat das vom Leiter einer Klinik für forensische Psychiatrie verhängte Rauchverbot in allen Räumen einer Maßregelvollzugsanstalt für rechtswidrig erklärt. Das Hessische Nichraucherschutzgesetz (HessNSG) biete hierfür keine Grundlage. Das Rauchen müsse in Einzelzimmern, Raucherräumen und auf Freiflächen gestattet sein (Beschlüsse vom 07.04.2009, Az.: 3 Ws 841/08; 3 Ws 847/08).

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13.04.2009 15:03 | Diverses, Psychiatrie | Kommentare (0)

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