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	<title>Knastblog &#187; Vollzug</title>
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		<title>Gefangener tötet Freundin in der JVA</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Apr 2010 09:22:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Udo Vetter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Vollzug]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Justizvollzugsanstalt Remscheid hat ein Gefangener seine Freundin getötet. Die Tat geschah in einem Raum für Langzeitbesuche. Dort waren der 50-jährige und die 46-jährige am Sonntag alleine. Die Besuche waren genehmigt und fanden seit vier Jahren statt. Nach der Tat soll der Gefangene versucht haben, sich selbst das Leben zu nehmen und verletzte sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Justizvollzugsanstalt Remscheid hat ein Gefangener seine Freundin getötet. Die Tat geschah in einem Raum für Langzeitbesuche. Dort waren der 50-jährige und die 46-jährige am Sonntag alleine. Die Besuche waren genehmigt und fanden seit vier Jahren statt. </p>
<p>Nach der Tat soll der Gefangene versucht haben, sich selbst das Leben zu nehmen und verletzte sich hierbei schwer.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,688423,00.html">Spiegel online</a> / <a href="http://www.express.de/news/vermischtes/killer-schmuggelte-waffen-in-den-liebesraum/-/2192/1836114/-/index.html">Express</a></p>
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		<title>Die fatale Liebe einer Vollzugsbeamtin</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Jan 2010 17:29:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Udo Vetter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Menschliches]]></category>
		<category><![CDATA[Vollzug]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Strafvollzugsbeamtin, die mit einem drogenabhängigen Strafgefangenen eine Liebesbeziehung eingegangen ist und andere Dienstvergehen begangen hat, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied der Senat für Disziplinarsachen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die im Jahre 1973 geborene Beamtin stand als Justizvollzugsobersekretärin im Dienste des Landes Rheinland-Pfalz. Sie wurde als Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Strafvollzugsbeamtin, die mit einem drogenabhängigen Strafgefangenen eine Liebesbeziehung eingegangen ist und andere Dienstvergehen begangen hat, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied der Senat für Disziplinarsachen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.</p>
<p>Die im Jahre 1973 geborene Beamtin stand als Justizvollzugsobersekretärin im Dienste des Landes Rheinland-Pfalz. Sie wurde als Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der Justizvollzugsanstalt Wittlich eingesetzt. Im Oktober 2005 ging die Beamtin eine Liebesbeziehung mit einem drogenabhängigen Strafgefangenen ein, der lediglich zur Durchführung einer Drogenentziehungstherapie auf Widerruf aus der Strafhaft entlassen war.</p>
<p>Sie nahm ihn in ihre Wohnung auf. Von der Beziehung machte sie ihren Vorgesetzten keine Meldung. Des Weiteren duldete die Beamtin, dass der Strafgefangene ihr Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führte. Dabei begleitete sie ihn bei einer Fahrt zur Beschaffung von Drogen. Schließlich ging sie trotz Krankschreibung während des laufenden Disziplinarverfahren einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nach. Der Klage des Landes auf Entfernung der Beamtin aus dem Dienst gab bereits das Verwaltungsgericht statt. Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung der Beamtin zurück.</p>
<p>Bereits durch das Eingehen einer Liebesbeziehung mit dem lediglich vorläufig entlassenen Strafgefangenen, seine Aufnahme in ihre Wohnung sowie das Verschweigen dieser Umstände gegenüber dem Dienstherrn habe die Beamtin ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen. Dies gelte umso mehr, als sich der Strafgefangene nach dem Abbruch seiner Drogenentziehungstherapie nicht bei ihr hätte aufhalten dürfen, sondern seine Reststrafe hätte antreten müssen. Durch ihr Fehlverhalten habe sie sich erpressbar gemacht und sei deswegen zum Sicherheitsrisiko geworden.</p>
<p>Eine weitere erhebliche Dienstpflichtverletzung stelle das zweimalige Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis dar. Darüber hinaus habe sie während des Disziplinarverfahrens ohne die erforderliche Genehmigung eine Nebentätigkeit ausgeübt, obwohl sie dienstunfähig erkrankt gewesen sei.</p>
<p>Wegen der Schwere der Dienstvergehen könne der Dienstherr nicht mehr darauf vertrauen, die Beamtin werde in Zukunft ihre Dienstpflichten beanstandungsfrei erfüllen. Deshalb müsse sie aus dem Dienst entfernt werden.</p>
<p>Urteil vom 11. Januar 2010, Aktenzeichen: 3 A 11186/09.OVG</p>
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		<title>Schoko-Toto im Knast</title>
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		<pubDate>Mon, 11 Jan 2010 19:05:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Udo Vetter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Menschliches]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein 66-jähriger Häftling soll im Hamburger Knast Fußballwetten veranstaltet haben. Einsatz: eine Tafel Schokolade. Deswegen muss er sich nun wegen unerlaubten Glücksspiels verantworten. Die Richterin sieht das Verhalten zwar an der untersten Schwelle des Strafbaren. Sie will aber trotzdem Zeugen hören. Einzelheiten bei Spiegel online.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein 66-jähriger Häftling soll im Hamburger Knast Fußballwetten veranstaltet haben. Einsatz: eine Tafel Schokolade. Deswegen muss er sich nun wegen unerlaubten Glücksspiels verantworten. Die Richterin sieht das Verhalten zwar an der untersten Schwelle des Strafbaren. Sie will aber trotzdem Zeugen hören.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,671342,00.html">Einzelheiten bei Spiegel online.</a></p>
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		<title>Gefängniswärter in Damenwäsche</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Sep 2009 14:48:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Udo Vetter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Menschliches]]></category>
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		<description><![CDATA[Korsage, Tanga-Slip und Nylonstrümpfe: Ein Bielefelder Justizvollzugsbeamter hat sich auf dem Gefängnis-Wachturm in Reizwäsche fotografiert und die Bilder anschließend ins Internet gestellt. Gegen den Familienvater wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Spiegel online berichtet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Korsage, Tanga-Slip und Nylonstrümpfe: Ein Bielefelder Justizvollzugsbeamter hat sich auf dem Gefängnis-Wachturm in Reizwäsche fotografiert und die Bilder anschließend ins Internet gestellt. Gegen den Familienvater wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,652054,00.html">Spiegel online berichtet. </a></p>
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		<title>Der Rechthaber von Santa Fu</title>
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		<pubDate>Thu, 06 Aug 2009 10:50:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Udo Vetter</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die berühmte Hamburger Vollzugsanstalt &#8220;Santa Fu&#8221; hat ein Problem: Unter den Häftlingen ist seit Jahren ein promovierter Jurist, der die Justiz mit Klagen überzieht. Reportage auf Spiegel online.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die berühmte Hamburger Vollzugsanstalt &#8220;Santa Fu&#8221; hat ein Problem: Unter den Häftlingen ist seit Jahren ein promovierter Jurist, der die Justiz mit Klagen überzieht.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,640096,00.html">Reportage auf Spiegel online.</a></p>
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		<title>Gefangenpost in Sütterlin darf nicht gestoppt werden</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Jun 2009 16:17:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Udo Vetter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Vollzug]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Justizvollzugsanstalt Celle (JVA) darf Briefe eines Gefangenen nicht anhalten, nur weil diese in Sütterlinschrift – auch Deutsche Schreibschrift genannt &#8211; geschrieben sind. Dies hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle mit Beschluss vom 19. Mai 2009 entschieden (Aktenzeichen: 1 Ws 248/09 (StrVollz). Der 37 Jahre alte Gefangene verbüßt in der JVA eine Freiheitsstrafe. Er [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Justizvollzugsanstalt Celle (JVA) darf Briefe eines Gefangenen nicht anhalten, nur weil diese in Sütterlinschrift – auch Deutsche Schreibschrift genannt &#8211; geschrieben sind.</p>
<p>Dies hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle mit Beschluss vom 19. Mai 2009 entschieden (Aktenzeichen: 1 Ws 248/09 (StrVollz).</p>
<p>Der 37 Jahre alte Gefangene verbüßt in der JVA eine Freiheitsstrafe. Er schreibt seit mehreren Jahren die Briefe an seine Verlobte in Sütterlinschrift. Im November 2008 ordnete die JVA an, dass künftig alle ein- und ausgehenden Schreiben in &#8220;Sütterlin&#8221; angehalten und zurückgesandt werden, solange sich der Gefangene nicht schriftlich bereit erkläre, die Kosten der &#8220;Übersetzung&#8221; dieser Schreiben zu übernehmen und die daraus resultierenden Verzögerungen zu akzeptieren. Der Kontrollaufwand sei zu hoch und die Verlobten könnten problemlos in lateinischer Schrift schreiben.</p>
<p>Hiergegen erhob der Gefangene Rechtsbeschwerde beim OLG. Der Strafsenat gab ihm Recht und hob die Verfügung der JVA mangels Rechtsgrundlage auf.</p>
<p>Schreiben von Gefangenen oder an diese können nach dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz zum einen angehalten werden, wenn ihr Inhalt gefährlich ist oder der Schriftverkehr wegen des großen Umfangs eine Begrenzung rechtfertigt. Im Übrigen dürfen sie nicht in einer Geheimschrift, unlesbar, unverständlich oder ohne zwingenden Grund in einer fremden Sprache abgefasst sein. Nach Ansicht des Strafsenats ist keine dieser Voraussetzungen durch das Verwenden von Sütterlinschrift erfüllt. Auch wenn die Schrift heute nicht mehr in den Schulen als Normalschrift gelehrt wird, handele es sich nicht um eine Geheimschrift. Das Merkmal der Unverständlichkeit beziehe sich auf den Inhalt des Geschriebenen.</p>
<p>In Betracht komme damit allein die Unlesbarkeit. Eine Schrift könne unlesbar sein, weil die persönliche Handschrift nicht &#8220;formklar&#8221; sei. Hier gehe es aber ausschließlich um die Schriftart. Der Strafsenat stellt fest, dass in Deutschland keine verbindlichen Vorschriften existieren, welche Schriftart im Schriftverkehr zu verwenden sei. Die Sütterlinschrift könne, auch wenn sie nicht mehr in den Schulen gelehrt wird, nach wie vor von weiten Teilen der Bevölkerung zumindest gelesen werden. Auch seien unstreitig Bedienstete der Antragsgegnerin in der Lage dazu. Daher dürfe der in Sütterlin geführte Schriftverkehr von Gefangenen nicht wegen Unlesbarkeit gestoppt werden, auch wenn der Kontrollaufwand höher sei.</p>
<p><strong>Sütterlinschrift</strong></p>
<p>Die von dem Berliner Grafiker Ludwig Sütterlin um 1911 im Auftrag des preußischen Kulturministeriums entwickelte Schreibschrift &#8211; auch  Deutsche Schreibschrift genannt &#8211; wurde ab 1915 in Preußen eingeführt und war die Grundlage der 1935 an den deutschen Schulen als &#8220;Normalschrift&#8221; eingeführten &#8220;Deutschen Schreibschrift&#8221;. 1941 wurde die &#8220;Deutsche Schreibschrift&#8221; durch die &#8220;Deutsche Normalschrift&#8221;, eine lateinische Schreibschrift, ersetzt. In den Schulen einiger Bundesländer wurde die Sütterlinschrift allerdings zum Teil bis in die 1990er Jahre zumindest im Leseunterricht gelehrt (vgl. Brockhaus Enzyklopädie, 19. Aufl.).</p>
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		</item>
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		<title>&#8220;Mörder sind oft am fleißigsten&#8221;</title>
		<link>http://www.knastblog.de/index.php/2009/06/09/morder-sind-oft-am-fleisigsten/</link>
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		<pubDate>Tue, 09 Jun 2009 15:27:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Udo Vetter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Vollzug]]></category>

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		<description><![CDATA[Rund 200 Häftlinge streben in deutschen Gefängnissen nach akademischen Weihen. Sie studieren in Isolation &#8211; ohne Professor, ohne Unibibliothek und oft auch ohne Internet. Wie kann das funktionieren? Ein Besuch hinter Gittern.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rund 200 Häftlinge streben in deutschen Gefängnissen nach akademischen Weihen. Sie studieren in Isolation &#8211; ohne Professor, ohne Unibibliothek und oft auch ohne Internet. Wie kann das funktionieren? </p>
<p><a href="http://berufundchance.fazjob.net/s/Rub1A09F6EF89FE4FD19B3755342A3F509A/Doc~EB71D33DDA2824D06886141D5893BB401~ATpl~Ecommon~Scontent.html">Ein Besuch hinter Gittern.</a></p>
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		<item>
		<title>21 Jahre Gefängnis wegen Eigentumsdelikten</title>
		<link>http://www.knastblog.de/index.php/2009/03/28/21-jahre-gefangnis-wegen-eigentumsdelikten/</link>
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		<pubDate>Sat, 28 Mar 2009 11:03:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Udo Vetter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Menschliches]]></category>
		<category><![CDATA[Vollzug]]></category>

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		<description><![CDATA[Helmut S. hat niemanden getötet; er ist nicht gewaltätig geworden, hat keine Sexualdelikte begangen. Er ist nur eingebrochen und hat geklaut, das allerdings reichlich. Der bayerischen Justiz reichte das, ihn 21 Jahre und 30 Minuten einzusperren. Am Ende konnte es mit der Entlassung aber nicht schnell genug gehen. Ohne auch nur eine Minute auf das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Helmut S. hat niemanden getötet; er ist nicht gewaltätig geworden,  hat keine Sexualdelikte begangen. Er ist nur eingebrochen und hat geklaut, das allerdings reichlich. Der bayerischen Justiz reichte das, ihn 21 Jahre und 30 Minuten einzusperren. </p>
<p>Am Ende konnte es mit der Entlassung aber nicht schnell genug gehen. Ohne auch nur eine Minute auf das Leben in Freiheit vorbereitet worden zu sein, wurde Helmut S. auf die Straße geschickt.</p>
<p>Er sagt: &#8220;Wenn du nicht ein wirklich starkes Umfeld hast, hast du keine Chance.&#8221;</p>
<p><a href="http://www.sueddeutsche.de/panorama/529/463141/text/#top">Reportage in der Süddeutschen Zeitung</a> / <a href="http://log.handakte.de/17839/freiheit-nach-21-jahren-und-30-minuten/">Quelle des Links</a></p>
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		<title>&#8220;Schwitzen statt Sitzen&#8221;</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Mar 2009 23:17:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Udo Vetter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Vollzug]]></category>

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		<description><![CDATA[In Sachsen können Verurteilte im Rahmen des Programms »Schwitzen statt Sitzen« anstelle einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit leisten. Um nicht ins Gefängnis zu müssen, haben sie 2008 insgesamt 712.096 Arbeitsstunden abgeleistet. So konnten 118.683 Hafttage vermieden werden. Das führte rechnerisch zu einer Einsparung von Haftkosten in Höhe von 9.053.139 EUR. Die Ersatzfreiheitsstrafe kann auch noch nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Sachsen können Verurteilte im Rahmen des Programms »Schwitzen statt Sitzen« anstelle einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit leisten. Um nicht ins Gefängnis zu müssen, haben sie 2008 insgesamt 712.096 Arbeitsstunden abgeleistet. So konnten 118.683 Hafttage vermieden werden. Das führte rechnerisch zu einer Einsparung von Haftkosten in Höhe von 9.053.139 EUR.</p>
<p>Die Ersatzfreiheitsstrafe kann auch noch nach Haftantritt durch gemeinnützige Arbeit verkürzt werden: Durch das sog. day-for-day-Prinzip wurden so im Vorjahr nochmals 26.141 Hafttage vermieden.  Hier konnten weitere 1.994.035 EUR eingespart werden, die sonst als Haftkosten angefallen wären.</p>
<p>Justizminister Geert Mackenroth: »Das Programm »Schwitzen statt Sitzen« ist ein Erfolgsmodell der sächsischen Justiz. Es stellt für alle Seiten ein Gewinn dar: Es ist allemal besser, wenn die zu einer Geldstrafe Verurteilten nicht ins Gefängnis gehen, sondern soziale Arbeit verrichten. Die Justiz spart außerdem Haftplätze, Haftkosten und entlastet ihre Justizvollzugsanstalten.«</p>
<p>Das Programm »Schwitzen statt Sitzen« zielt auf Verurteilte, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden. Zahlt ein Verurteilter die Geldstrafe nicht, so kann an die Stelle der Geldstrafe die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe treten. Er muss dann seine Geldstrafe in einer Justizvollzugsanstalt »absitzen« – oder im Rahmen des Programms »Schwitzen statt Sitzen« abarbeiten. Der Soziale Dienst der Justiz und der Justizvollzug vermitteln den Verurteilten die Arbeitseinsätze. Die Arbeitsstunden können in gemeinnützigen privaten oder staatlichen Einrichtungen erbracht werden.</p>
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		<title>Sanfter Vollzug mit Kultur</title>
		<link>http://www.knastblog.de/index.php/2008/02/16/sanfter-vollzug-mit-kultur/</link>
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		<pubDate>Sat, 16 Feb 2008 09:00:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Udo Vetter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Diverses]]></category>
		<category><![CDATA[Vollzug]]></category>

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		<description><![CDATA[Drogenkuriere, die Gedichte rezitieren, Raubmörder, die Theaterstücke auf die Bühne bringen: Ist sanfter Strafvollzug mit Kulturprojekten sinnvoll &#8211; oder kostenintensiver Nonsens? Im Hochsicherheitsgefängnis Aachen läuft ein Versuch mit Langzeitgefangenen. Spiegel online berichtet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Drogenkuriere, die Gedichte rezitieren, Raubmörder, die Theaterstücke auf die Bühne bringen: Ist sanfter Strafvollzug mit Kulturprojekten sinnvoll &#8211; oder kostenintensiver Nonsens? Im Hochsicherheitsgefängnis Aachen läuft ein Versuch mit Langzeitgefangenen.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,534753,00.html">Spiegel online berichtet.</a></p>
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