Flüchtiger faxt an die Justiz

Wegen des mysteriösen Gefängnisausbruchs in Krefeld ermittelt die Polizei inzwischen gegen vier Gefängniswärter. Sie stehen im Verdacht, dem Flüchtigen geholfen zu haben. Sogar ihre Wohnungen sind durchsucht worden, berichtet die WELT.

Mittlerweile hat sich der Flüchtige per Fax bei der Justiz gemeldet. Er fordert eine niedrigere Strafe.

25.10.2007 11:58 | Ausbrüche,Diverses,Vollzug | Kommentare deaktiviert

Häftlinge kochen für Honoratioren

Gefangene kochen, Honoratioren speisen: In der JVA Aachen waren 50 erlesene Gäste zu einem ungewöhnlichen Abendessen eingeladen. Die Knackis servierten Lachsrouladen, Kürbissüppchen und gefüllte Kalbsfilets.

Spiegel online berichtet.

23.10.2007 16:20 | Diverses,Menschliches,Vollzug | Kommentare deaktiviert

Sicherungsverwahrung auch für Jugendliche

Nachträgliche Sicherungsverwahrung soll künftig auch bei nach Jugendstrafrecht Verurteilten verhängt werden können. Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes beschlossen.

„Sicherungsverwahrung ist eine der schärfsten Sanktionen, die das deutsche Strafrecht vorsieht. Sie verhindert, dass ein Straftäter in Freiheit kommt, obwohl er seine gerichtlich festgesetzte Strafe voll verbüßt hat. Vor diesem Hintergrund darf die Sicherungsverwahrung immer nur ultima ratio sein, also nur angewendet werden, wenn es kein anderes Mittel gibt, um die Allgemeinheit zu schützen. Das gilt umso mehr bei jungen Menschen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen und ihr ganzes Leben noch vor sich haben. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die Delinquenz bei jugendlichen Straftätern oft nur eine Episode während ihrer Entwicklung hin zum Erwachsenen darstellt und sie später ein gänzlich straffreies Leben führen. Auch schwere Verbrechen, die die Ausnahme darstellen, werden nicht selten aus einer einmaligen Konfliktlage oder einer ganz spezifischen Situation heraus begangen.

Allerdings gibt es – wenn auch nur sehr wenige – junge Täter, die nach einer verbüßten langen Jugendstrafe wieder schwerste Delikte begehen. Mit entsprechendem Gefährdungspotential können solche Extremfälle eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Deshalb hat sich die Bundesregierung entschieden, für solche Fälle einen Regelungsvorschlag zu unterbreiten“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin.

Bislang ist Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht – anders als im Erwachsenenstrafrecht – nicht möglich.

Der Gesetzentwurf ändert dies. Künftig wird eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung – also am Ende einer verbüßten Haftstrafe – bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht möglich sein.

Der Regierungsentwurf sieht die Möglichkeit einer solchen gerichtlichen Anordnung vor,

- bei schwersten Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung sowie in Fällen von Raub- oder Erpressungsverbrechen mit Todesfolge,

- wenn deswegen eine Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren verhängt wurde und

- die Anlasstat mit einer schweren seelischen oder körperlichen Schädigung oder Gefährdung des Opfers verbunden war und

-das Gericht aufgrund einer Gesamtwürdigung nach Einholung von zwei Sachverständigengutachten die Gefährlichkeit des Täters mit hoher Wahrscheinlichkeit auch für die Zukunft annimmt

Bei jungen Menschen, die über eine kürzere Lebensgeschichte verfügen und deren Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, ist eine ausreichend sichere Gefährlichkeitsprognose nur sehr schwierig zu treffen. Das Fehlerrisiko ist bei Ihnen besonders hoch.

Deshalb beschränkt sich der Regelungsvorschlag der Bundesregierung auf die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (anders bei Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht: dort kann im Strafurteil selbst unmittelbar die Sicherungsverwahrung angeordnet oder ein Vorbehalt aufgenommen werden, der eine Anordnung am Haftende ermöglicht). Wegen der besonderen Entwicklungssituation und der Aussichten für eine positive Einwirkung im Vollzug der Jugendstrafe soll bei jungen Menschen über die Anordnung der Sicherungsverwahrung immer erst aufgrund einer Gesamtwürdigung am Ende des Strafvollzugs entschieden werden können, auch wenn wesentliche Anzeichen für eine künftige Gefährlichkeit bereits anfänglich erkennbar waren. Zum anderen ist das erhöhte Prognoserisiko Grund dafür, die „formalen“ Anordnungsvoraussetzungen enger zu fassen als bei Erwachsenen.

In einer Pressemitteilung nennt das Justiziministerium Beispielsfälle.

18.07.2007 14:09 | Jugendliche,Vollzug | Comments (1)

Häftlinge in NRW sollen weiter studieren können

Häftlinge haben in Nordrhein-Westfalen Aussichten, hinter Gittern studieren zu dürfen. Die Landesregierung prüfe Möglichkeiten, Strafgefangenen wieder eine Möglichkeit zum Fernstudium zu eröffnen, kündigte Justizministerin Roswitha Müller- Piepenkötter (CDU) in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine SPD-Anfrage an.

Bis zum Ende des Wintersemesters hatte es für Gefangene im geschlossenen Vollzug eine Möglichkeit in der Justizvollzugsanstalt Geldern gegeben, ein Fernstudium zu absolvieren. Das dortige Studienzentrum mit 20 Plätzen musste aber geschlossen werden, weil die Fernuniversität Hagen seit dem Sommersemester 2006 nur noch Studierende mit eigenem Internetzugang aufnimmt.

Die Nutzung von Computern – insbesondere mit Onlinezugang – sei im geschlossenen Vollzug aber grundsätzlich mit Sicherheitsrisiken verbunden, gab die Ministerin zu bedenken. Inzwischen habe die Fernuniversität Hagen allerdings signalisiert, dass für Gefangene ein Studium unter den früheren Bedingungen – also Verzicht auf den Internetzugang – doch wieder denkbar wäre. Unabhängig davon gebe es im offenen Vollzug «für die wenigen Gefangenen, die die Voraussetzungen eines Studiums erfüllen», die Möglichkeit, eine Präsenzuniversität zu besuchen, schrieb die Ministerin.

Pressemitteilung / Quelle des Links

10.07.2007 08:08 | Diverses,Vollzug | Comments (1)

Bayern: Fast jeder dritte Häftling ist Ausländer

In den bayerischen Justizvollzugsanstalten beträgt der Ausländeranteil 30,39 %. Insgesamt sind 3.803 Ausländer aus 105 Staaten und 46 Staatenlose eingesperrt.

Den größten Anteil der ausländischen Gefangenen nach Nationalitäten stellte die Türkei (731 Gefangene = 18,99 %) vor Serbien (266 Gefangene = 6,91 %). Italien liegt an dritter Stelle (259 Gefangene = 6,73 %) vor Polen (234 Gefangene = 6,08 %), Irak (219 Gefangene = 5,69 %), Rumänien (196 Gefangene = 5,09 %) und Kroatien (112 Gefangene = 2,91 %).

Die bayerische Justizministerin Beate Merk betont, dass die Zahlen keine unmittelbaren Rückschlüsse auf eine erhöhte Kriminalität von Ausländern zulassen. Der hohe Ausländeranteil unter den Gefangenen führe aber zu zusätzlichen Aufgaben für die Justizvollzugsbediensteten.

Merk: “Der hohe Ausländeranteil belastet den Justizvollzug stark. Hauptursache hierfür sind Verständigungsschwierigkeiten zwischen Bediensteten und Gefangenen, die nur zum Teil über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Sprachprobleme erschweren die individuelle Betreuung der Gefangenen und können sich auch ungünstig auf die Sicherheitslage auswirken. Dem treten wir mit einem Bündel von Maßnahmen entgegen. Unser Konzept sieht vor: ein verstärktes Angebot von Deutschunterricht, die Förderung von Sprachkursen für Bedienstete und die Neueinstellung oder zeitweise Beschäftigung sprachkundiger Kräfte. Im Einzelfall können auch geeignete sprachkundige Mitgefangene zur Übersetzungshilfe herangezogen werden. Nur wenn ausreichende Verständigungsmöglichkeiten bestehen, ist ein sinnvoller Vollzug möglich.”

22.06.2007 14:58 | Diverses,Vollzug | Comments (3)

Selbstmord im Knast ist künftig keine Meldung wert

Die Berliner Justiz will Selbstmorde im Knast künftig verschweigen. Mehr dazu im law blog.

22.12.2006 16:45 | Vollzug | Kommentare deaktiviert

Beugehaft für Gefängnisseelsorger

Der Bundesgerichtshof hat die Beugehaft gegen einen Gefängnisseelsorger für rechtmäßig erklärt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf möchte den Mann damit zu einer Aussage zwingen. Wie das Oberlandesgericht unterscheidet auch der Bundesgerichtshof zwischen der eigentlichen Seelsorge und sonstigen Angelegenheiten:

Zwar sei der Zeuge, obwohl er keine kirchliche Weihe erhalten habe, als Geistlicher im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 1 StPO anzusehen, weil er im Rahmen seiner hauptamtlichen Tätigkeit als Anstaltsseelsorger im Auftrag der katholischen Kirche selbständig seelsorgerische Aufgaben wahrnehme. Sein Zeugnisverweigerungsrecht erstrecke sich jedoch nur auf Umstände, die ihm in seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden seien. Dazu gehörten nicht Gespräche, Erkenntnisse oder Tätigkeiten auf den Gebieten des täglichen Lebens bei Gelegenheit der Ausübung von Seelsorge ohne inneren Bezug zu diesem Bereich. Es erscheine ausgeschlossen, dass die Recherchen, zu denen der Zeuge die Aussage verweigere, im Zusammenhang mit Seelsorge stehen könnten.


Näheres in der Pressemitteilung des Gerichts.

07.12.2006 13:38 | Vollzug | Kommentare deaktiviert

European Prison Rules

Von Prof. Dr. Johannes Feest

Am 11.1.2006 hat der Ministerrat des Europarates in Straßburg eine Neufassung der Europäischen Gefängnisregeln (European Prison Rules) erlassen. Es handelt sich um Mindeststandards für Justizvollzugsanstalten und andere Gefängnisse. Sie sind auf englisch und französisch auf der Web Page des Europarates zugänglich.

Können Gefangene sich darauf berufen, wenn in Zukunft einzelne Bundesländer hinter die Maßstäbe des Strafvollzugsgesetzes zurückgehen?

Ja und nein. Die Europäischen Gefängnisregeln sind Empfehlungen des Europarates an die Regierungen. Die Gerichte sind an sie nicht gebunden. Andererseits sind diese Regeln Ausdruck europäischen Rechtsbewusstseins. Sie geben einen Maßstab vor, der bei der Auslegung nationaler Normen herangezogen werden sollte. Wer davon abweichen will, den trifft zumindest eine „faktische Begründungspflicht“ (Kerner/Czerner).

Einzelne Bundesländer haben angekündigt, das Vollzugsziel Resozialisierung durch Hinzufügung anderer Zielsetzungen relativieren zu wollen. Wie lautet das Vollzugsziel in den Europäischen Gefängnisregeln?

Es heißt dort, der Vollzug bei Strafgefangenen solle „so gestaltet werden, dass er diese in die Lage versetzt, ein verantwortliches und straffreies Leben zu führen“ (Regel 102.1). Weitere Vollzugsziele sind nicht vorgesehen. Dies entspricht dem Sinn des § 2 Satz 1 StVollzG.

Einzelne Bundesländer wollen den Anspruch der Gefangenen auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit abschaffen. Gibt es dazu europäische Mindeststandards?

In den Europäischen Gefängnisregeln heißt es: „Gefangene werden normalerweise während der Nacht in Einzelzellen untergebracht, es sei denn sie ziehen es vor, gemeinsam untergebracht zu werden“ (Regel 18.5). Dies entspricht in etwa der Regelung in § 18 StVollzG, die allerdings durch Übergangsvorschriften für vor 1977 gebaute Anstalten faktisch unterlaufen worden ist.

Schon seit Jahren ist in den meisten Bundesländern ein systematischer Abbau von Lockerungen zu verzeichnen. Wie verhalten sich die Europäischen Gefängnisregeln dazu?

Dort heißt es: „Ein System von Lockerungen soll integraler Bestandteil des Vollzuges bei Strafgefangenen sein“ (R 103.6). Damit wird auf europäischer Ebene die zentrale Bedeutung von Lockerung für einen Resozialisierungsvollzug festgeschrieben.

Gibt es eine deutsche Ausgabe der Neufassung der European Prison Rules?

Noch nicht. Die Mitgliedsstaaten des Europarates sind jedoch verpflichtet, dieses Dokument den Richtern, Bediensteten und Gefangenen in der Landessprache bekannt zu machen. Es ist anzunehmen, dass die Justizminister Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in Bälde eine deutsche Ausgabe als Buch herausbringen (wie dies auch bei früheren Fassungen der Fall war).

Der Autor ist Hochschullehrer im Ruhestand und Herausgeber des Alternativkommentars zum Strafvollzugsgesetz.

01.12.2006 16:24 | Vollzug | Kommentare deaktiviert

Auch 30 Jahre Haft sind in Ordnung

In Deutschland können Mörder nicht unbedingt darauf hoffen, nach 15 oder – bei besonderer Schwere der Schuld – nach 20 Jahren aus der Haft entlassen zu werden. Das Bundesverfassungsgericht verwarf jetzt die Beschwerden zweier Männer, die seit mehr als 30 Jahren im Gefägnis sitzen, berichtet tagesschau.de.

Allerdings stellt das Verfassungsgericht hohe Anforderungen an die Überprüfung, ob Langzeithäftlinge nicht Bewährung verdient haben. Es müsse ein besonders erfahrener Gutachter bestellt werden. Außerdem habe der Gefangene Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Der Richter müsse seine Entscheidung besonders sorgfältig begründen.

Komme eine vorzeitige Entlassung nicht in Betracht, müsse geprüft werden, ob dem Gefangenen Erleichterungen in der Haft gewährt werden. Ihm müsse ein Rest an Lebensqualität verbleiben.

Rekordhalter unter den Langzeithäftlingen ist nach dem Bericht der knapp 70-jährige Heinrich P. Der vierfache Frauenmörder sitzt in Baden-Württemberg seit 47 Jahren hinter Gittern und gilt noch immer als rückfallgefährdet.

01.12.2006 16:11 | Vollzug | Comments (1)

Warum keine Amnestie?

Von Klaus Jünschke

Täglich kann man in den Medien eine Auswahl dessen lesen, was Jugendliche am Vortag angerichtet haben. In der Regel handelt es sich dabei um Nachrichten aus dem zuständigen Polizeipräsidium, die entweder wortwörtlich oder leicht redaktionell bearbeitet dem Publikum serviert werden. Größere Zeitungen, wie z.B. der Kölner Stadt-Anzeiger und die Kölnische Rundschau leisten sich Polizeireporter, die sich mehr oder weniger offen als Sprachrohr der Polizei betätigen und das, was ihnen die täglichen Polizeinachrichten liefern, journalistisch aufmotzen. Sie prägen unser Bild von Kriminalität, sie impfen uns täglich ein, dass es sich bei der Kriminalität um eine charakteristische Eigenschaft von bestimmten sozialen (Rand-) Gruppen handelt: Kinderkriminalität, Jugendkriminalität, Ausländerkriminalität.

Die Flagschiffe des bundesdeutschen Journalismus leisten sich Gerichtsreporter. Zu den bekanntesten zählen der verstorbene Gerhard Mauz vom Spiegel und seine Nachfolgerin Gisela Friedrichsen. Die linke Zeitschrift „konkret“ machte die Gerichtsreportagen von Peggy Parnass bekannt. Während die Polizeireporter die Polizei begleiten, wie ausgewählte Kriegsberichterstatter die Armeen bei ihren Kriegszügen – „embedded“ –, bemühen sich die GerichtsreporterInnen um Distanz zum Polizei-Justiz-Apparat und analysieren Tat und Täter aus ihrem gesellschaftlichen Zusammenhang. Ihre besten Texten entstanden als Gesellschaftskritik populär war.

Nach Polizei und Gericht ist die dritte Stufe im Prozess der Kriminalisierung nicht eigens durch journalistische Spezialisten vertreten. „GefängnisreporterInnen“ gibt es nicht.

Dieses strukturelle Defizit könnte mit ein Grund dafür sein, warum es keine einzige kritische Auseinandersetzung mit den Vorschlägen von Justizministerin Müller-Piepenkötter gibt.

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29.11.2006 19:09 | Jugendliche,Vollzug | Comments (4)

Sie glaubten zuerst an einen Scherz

Knapp zwei Wochen nach dem Gefangenenmord in der Haftanstalt Siegburg berichtet Focus online Einzelheiten zum Tatablauf. Die Angaben stützen sich unter anderem auf die Informationen eines Verteidigers:

Am 11. November wickelte K. zunächst Seife in ein Handtuch und schlug H. K. forderte die Zellengenossen Ralf A. (20) und Pascal I. (19) auf, es ihm gleich zu tun. H. wehrte sich offenbar nicht. Er musste schließlich auf Knien den Boden putzen. Als K. vorschlug, H. zu töten, glaubten die Zellengenossen offenbar zunächst an einen Witz.

Doch es war kein Scherz:

Abends soll K. gesagt haben, dass es nun Zeit werde. Die Peiniger wollten H. sterben sehen. Als beim vierten Versuch ein Strick aus Bettlakenstreifen hielt, ertrugen die Täter den Anblick des Strangulierten nicht und hängten ihn nach kurzer Zeit ab. Durch Schläge kam das Opfer zu Bewusstsein. Dann habe ihm der mutmaßliche Mordhelfer, Ralf A., eine Zigarette mit den Worten gereicht: „Die hat er sich verdient.“ In der Nasszelle errichteten die Täter einen neuen Galgen. Sie schlossen die Türe, während H. qualvoll starb. Um sechs Uhr morgens rief A. die Schließer: „Da hat sich einer weggehängt.“

25.11.2006 23:13 | Vollzug | Kommentare deaktiviert

Hofgang mit gefesselten Füßen

Mit gefesselten Füßen darf Mario M. zehn Tage nach seinem Ausflug aufs Gefängnisdach wieder seinen Hofgang machen, berichtet der Express:

“An Händen und Füßen gefesselt, wird er bei dem Hofgang auf einem umzäunten Arresthof von drei Bediensteten begleitet”, sagte der Sprecher des Justizministeriums, Martin Marx. Dies bedeute jedoch nicht, dass die Sicherheitsbestimmungen gelockert worden seien. “Sie wurden nur anders zugeschnitten”, sagte Marx.

25.11.2006 16:15 | Vollzug | Comments (1)

Schlüssel-Wegschmeißvollzug

Von “Insasse”

Als selbst in einer Vollzugsanstalt Beschäftigter, wenn auch nicht im Vollzugsdienst, muss ich mich doch mal zu Wort melden.

Es ist eine Tatsache, dass unabhängig von Länderregierungen der Strafvollzug personell unterbesetzt und auch unterbezahlt ist (vor allen Dingen die Fachdienste). Bin selbst in Baden-Württemberg beschäftigt, wo nach dem Zweiten Weltkrieg ununterbrochen eine CDU-Regierung mit stellenweise FDP-Beteiligung am Steuer ist. Mal ein paar Fakten zur Info der Anstalt, in der ich arbeite:

- Zwischen 800 und 900 Gefangene, seit Jahren praktisch Vollbelegung;

- an Wochenenden und im Nachtdienst sind bei diesen Gefangenzahlen zwischen 7 und 9 Bedienstete in der ganzen Astalt, da soll mir mal einer sagen was mit den Gefangen nützliches gemacht werden soll;

- beschäftigte Sozialarbeiter und Psychologen: jeweils 5;

- im Tagdienst, wo die größte Personalstärke vorhanden ist, ist auf einer Abteilung mit bis zu 50-60 Gefangenen ein Beamter, der dann auch noch Sonderaufgaben hat, wie Aufsicht bei unterschiedlichen Höfen, Gefangene zum Arzt bringen oder auf die Kammer um sachen zu holen, die Gefangen sind also selbst am Tage zu großen Teilen sich selbst überlassen;

- die Normalbesetzung im Werkdienst, wo die Gefangenen arbeiten sollen, beträgt bei vielen Betrieben 2 Beamte, die neben der Aufsicht über 50 Gefangene im Sicherheitsbereich auch noch den ganzen Betriebsablauf managen müssen, von Arbeitsbeschaffung über Bestellungen, Rechnungen, Lohn der Gefangenen, Koordination der Arbeit. In Engpasszeiten zu beliebten Urlaubszeiten wird öfters ein Betrieb auch nur mit einem Beamten besetzt, um ihn nicht schließen zu müssen.

Die Regierungen müßten sich also mal einig werden, welchen Vollzug sie wollen. Den sozialen Vollzug, der im Strafvollzugsgesetz steht, mit dem Grundsatz den Gefangenen dazu zu befähigen, sein künftiges Leben ohne Straftaten zu bestreiten; dann müssen aber auch die personellen Voraussetzungen in Anzahl und finanziellen Anreizen geschaffen werden. Oder den nach spektakulären Fällen auch von politikern geforderten Schlüssel-Wegschmeißvollzug. Auf diesen zum großen Teil Verwahrvollzug läuft es die letzten Jahre hinaus, dann darf mann sich aber über solche vorfälle nicht wundern.

PS. Auch wenn es hart und provozierend klingt: Wäre der zu Tode Gefolterte, den ich wirklich aus ganzem Herzen bedauere, ein Wiederholungstäter gewesen, der kleine Kinder missbraucht hätte, z.B. der Beklagte im Fall Stephanie, wären an allen Stammtischen und Boulevardzeitungen Begeisterungsstürme losgebrochen.

24.11.2006 16:22 | Vollzug | Comments (1)

Weitere Misshandlungen in der JVA Siegen

Der Folterexzess in der JVA Siegburg war kein Einzelfall: Im Sommer soll ein Gefangener einen Mithäftling in der JVA Siegen gezwungen haben, sich das Leben zu nehmen. Der 27-Jährige wird im Januar vor Gericht stehen, weil er einen jungen Mann gedrängt habe, sich die Pulsadern aufzuschneiden.

Außerdem sollen Gefangene gezwungen worden sein, sich nackt im Flur aufzuhalten.

Einzelheiten berichtet Spiegel online.

23.11.2006 11:42 | Vollzug | Comments (2)

Tod in Siegburg

Von Klaus Jünschke

Soziale Verantwortung?

Das Strafvollzugsgesetz stellt in seinem § 2 unter dem Titel „Aufgaben des Vollzuges” fest: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel).” Was diejenigen darunter verstehen, in deren Obhut der 20jährige Herrmann H. am 11. November in der Jugendstrafanstalt Siegburg umgebracht wurde, durften die Gefangenen und wir hier draußen auf der anderen Seite der Gefängnismauern am 17.11. im Kölner Boulevardblatt Express nachlesen: „Erschreckend: Bis heute bekam Marianne M. keinen Anruf aus der JVA , dass ihr Sohn tot ist.” Auch zwei Tage später wurde keinerlei Verantwortung gesichtet: „Mord im Knast: Keiner übernimmt die Verantwortung. Wegsehen, rumeiern, abtauchen.” (Express am 19.11.06)

Wenn es im Justizpersonal so an Anstand mangelt, dass es selbst einem Schmuddelblatt wie dem Express auffällt, darf man sicher sein, dass wir es hier nur mit der Spitze des Eisbergs zu tun haben.

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21.11.2006 11:43 | Vollzug | Comments (1)
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