Knast gegen Geld

In den USA haben sich zwei Richter schuldig bekannt, Jugendliche ohne hinreichenden Grund in privat betriebene Haftanstalten gesteckt und ihnen Pflichtverteidiger vorenthalten zu haben. Dafür ließen sich die Richter von den Betreibern der Gefängnisse bezahlen. Sie sollen rund 2,6 Millionen Dollar erhalten haben.

Bericht in der New York Times.

24.02.2009 10:53 | Diverses | Kommentare deaktiviert

Mithäftlinge klagen über Christian Klar

Mithäftlinge des früheren RAF-Mitglieds Klar haben sich über Ungerechtigkeiten im Gefängnis Bruchsal beschwert. Von anderen Gefangenen sei mehr verlangt worden als von dem Ex-Terroristen. Zudem beklagen sie auch soziale Defizite Klars: Er habe sich nie für Schwächere eingesetzt.

Spiegel online berichtet.

06.12.2008 11:42 | Diverses | Kommentare deaktiviert

Gleichberechtigung – auch im Knast

Die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen, der sich gegen die Ungleichbehandlung männlicher und weiblicher Gefangener in Bezug auf Telefonate und Einkaufsmöglichkeiten wandte, war erfolgreich.

In der Justizvollzugsanstalt, in der der Beschwerdeführer untergebracht ist, dürfen die in einem gesonderten Hafthaus untergebrachten weiblichen Gefangenen von ihrem Eigengeld monatlich für 30 Euro telefonieren und für 25 Euro Kosmetika einkaufen. Der Antrag des Beschwerdeführers, ihm dasselbe zu gestatten, wurde abgelehnt. Seine Klage zum Landgericht blieb erfolglos.

Nach Auffassung des Landgerichts stützte sich die ablehnende Entscheidung hinsichtlich des Telefonierens zu Recht darauf, dass im Hafthaus des Beschwerdeführers, anders als in
dem Hafthaus für die weiblichen Gefangenen, keine speziell für die Gefangenen eingerichteten Telefonapparate zur Verfügung stünden und die im Hafthaus des Beschwerdeführers aus Sicherheitsgründen notwendige Überwachung der Gespräche zudem personell nicht zu leisten sei.
Hinsichtlich des Kosmetikeinkaufs liege eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ebenfalls nicht vor, da es sich aufgrund der grundsätzlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen nicht um einen im wesentlichen vergleichbaren Sachverhalt handele. Die 3. Kammer des Zweiten Senats hob den Beschluss des Landgerichts wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG (Verbot der Benachteiligung oder Bevorzugung u.a. wegen des Geschlechts) auf und verwies die Sache zur
erneuten Entscheidung an das Landgericht zurück.

Zur Begründung heißt es in dem Beschluss unter anderem:

Die geltend gemachten Unterschiede in der Ausstattung der Hafthäuser mit Telefonapparaten sind der Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG nicht von vornherein entzogen, zumal nichts dafür spricht, dass nicht eine Angleichung mit geringem Aufwand möglich wäre. Zwar kann für das Maß an Einschränkungen, das Gefangene hinzunehmen haben, auch die Ausstattung der jeweiligen Anstalt von Bedeutung sein. Angesichts des grundrechtlichen Verbots der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts kann es aber andererseits nicht im freien Belieben der Justizvollzugsanstalten oder ihrer Träger stehen, eine spezifische faktische Benachteiligung von Frauen und Männern im Haftvollzug dadurch herbeizuführen, dass deren Unterbringungseinrichtungen unterschiedlich ausgestattet und an diesen Unterschied der Ausstattung sodann Unterschiede der sonstigen Behandlung geknüpft werden. Soweit die ablehnende Entscheidung auf den Überwachungsbedarf gestützt war, hat das Landgericht versäumt, diese Begründung daraufhin zu befragen, ob sie auch und gerade im Hinblick auf die praktizierten Unterschiede in der Behandlung männlicher und weiblicher Gefangener tragfähig war.

Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass von unüberwachten Telefonaten aus dem Hafthaus der weiblichen Gefangenen geringere Gefahren für die Anstaltssicherheit ausgehen als von unüberwachten Telefonaten aus dem Hafthaus, in dem der Beschwerdeführer untergebracht ist, wären geeignet, die Ungleichbehandlung auch vor Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG zu rechtfertigen. Solche Anhaltspunkte wurden jedoch nicht geprüft.

Die unterschiedliche Behandlung hinsichtlich des Kosmetikeinkaufs hat das Landgericht zu Unrecht als mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG vereinbar angesehen. An das Geschlecht anknüpfende differenzierende Regelungen sind mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG nur vereinbar, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur bei Männern oder nur bei Frauen auftreten können, zwingend erforderlich sind, oder eine Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht sie legitimiert. Geschlechtsbezogene
Zuschreibungen, die allenfalls als statistische eine Berechtigung haben mögen (Geschlechterstereotype), und tradierte Rollenerwartungen können danach zur Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen nicht dienen. Auch wenn das Interesse an Kosmetikprodukten in der Gruppe der Frauen verbreiteter oder häufiger stark ausgeprägt sein mag als in der Gruppe der Männer, handelt es sich nicht um ein von Natur aus nur bei Frauen auftretendes Interesse. Den Angehörigen eines Geschlechts kann die Befriedigung eines Interesses nicht mit der Begründung versagt werden,
dass es sich um ein typischerweise beim anderen Geschlecht auftretendes Interesse handele. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch das Recht, unbenachteiligt anders zu sein als andere Mitglieder der Gruppen, denen man nach den in dieser Bestimmung genannten Merkmalen angehört.

02.12.2008 19:35 | Diverses | Comments (2)

Knasttüren zu erwerben

24 mal ein “Türchen”, so wie es sich vor Weihnachten gehört. Nur dass die Türen diesmal aus massivem Holz sind, schwere Eisenriegel und ein Guckloch haben. 397 EURO kostet so ein Prachtstück. Aber dafür hat man etwas Einmaliges. Denn so unerquicklich ein Gefängnisaufenthalt auch ist – die 100-jährigen Zellentüren der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel sind außerordentlich dekorativ. Bei der Knast-Einweihung 1906 wurden die Innenarchitekten ausgiebig dafür gefeiert. Von dem einen politischen Lager. Von dem anderen wurden sie scharf kritisiert: so viel gehobener Wohnstil sei für Kriminelle doch nun wirklich nicht nötig!

Der Grundsatzstreit, wie viel Wohnkultur man einem Gefangenen gönnen darf, tobt unter Strafrechtlern noch heute, aber die alten Zellentüren haben damit nun nichts mehr zu tun. Nach der Modernisierung von “Santa Fu” sind sie zu Höherem berufen: In coolen Bars, Modeläden, Wohnungen und Hobbykellern überraschende Effekte zu setzen und mit einem Teil ihres Erlöses die Opferhilfsorganisation Weißer Ring zu unterstützen. Ihre Herkunft aus Deutschlands berühmtestem Knast wird von der Hamburger Justizbehörde zertifiziert. Zu bestaunen und zu erwerben sind die Türen neben anderen ungewöhnlichen Weihnachtsgeschenken bei www.santa-fu.de.

30.11.2008 17:16 | Diverses | Comments (3)

Hilfe für inhaftierte Schriftsteller

Weltweit werden mehr als 600 Autoren verfolgt oder sitzen im Gefängnis. Katja Behrens vom Writers-in-Prison-Komitee versucht, ihnen zu helfen.

Ein Interview in der Zeit.

16.11.2008 12:56 | Diverses | Kommentare deaktiviert

Willich: Häftling lässt sich per Post ausliefern

In Willich hat sich ein Gefangener per Post ausliefern lassen. Der Mann bestieg in der Gefängniswerkstatt eine Kiste, die vom Kurierdienst abgeholt wurde. Als der Lkw das Gefängnisareal verlassen hatte, schnitt der Gefangene ein Loch in die Plane und entkam.

Näheres berichtet die BBC.

15.11.2008 23:50 | Diverses | Comments (1)

Neue JVA für Düsseldorf und Umgebung

In Ratingen, unmittelbar zur Stadtgrenze Düsseldorfs, entsteht ein eine neue geschlossenen Justizvollzugsanstalt (JVA). Gestern begannen die Bauarbeiten.

Die neue, hochmoderne Haftanstalt mit 845 geplanten Haftplätzen wird voraussichtlich im Jahr 2010 nicht nur die bisherige JVA Düsseldorf (“Ulmer Höh”) ersetzen. Sie ist auch als Ersatz für die beiden baufälligen Zweiganstalten der JVA Duisburg-Hamborn im Duisburger Stadtzentrum und in Oberhausen  konzipiert. “Das neue, hochmoderne Gebäude wird die räumliche Gesamtsituation im nordrhein-westfälischen Strafvollzug weiter verbessern”, hofft die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter.

Herzstück des Bauvorhabens mit einem finanziellen Gesamtvolumen von rund 120 Millionen Euro ist der Unterkunftsbereich mit vier großen Hafthäusern. Zwei geräumige Werkhallen werden für die Beschäftigung der Gefangenen zur Verfügung stehen. Für Freizeitangebote sind ein Mehrzweckgebäude, eine Sporthalle und ein Sportplatz bestimmt.

“In der neuen Anstalt, die zu den größten des Landes zählen wird, werden sowohl Gefangene des Untersuchungshaftvollzugs als auch des Strafhaftvollzugs untergebracht werden”, kündigte die Ministerin an. Die baulichen Sicherheitsstandards genügen höchsten Anforderungen. Besonderer Wert wurde auf die Außensicherung gelegt, die durch modernste Videoüberwachungsanlagen sowie einen im Innenbereich parallel zur Mauer geführten Sicherheitszaun abgerundet wird.

16.10.2008 11:23 | Diverses | Comments (1)

Langzeitbesuche bald auch in JVA Rosdorf

Von Oktober an können Häftlinge der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rosdorf ihre Frauen zum Liebesspiel empfangen – und das praktisch unüberwacht. Einen Raum für diese sogenannten Langzeitbesuche gibt es bereits. Auch wenn der Anstaltsleiter selbst nicht angetan von dieser Neuerung ist.

Das Göttinger Tageblatt berichtet.

(Quelle des Links)

14.09.2008 12:23 | Diverses | Kommentare deaktiviert

Problemlose Entsorgung ist das Wichtigste im Strafvollzug

Brunswick, Virginia, USA: Unser Autor hat die Häftlingsnummer 179212. Und hier beschreibt er einen ganz normalen Tag im Knast. …

4.20 Uhr

Jeden Morgen um 20 nach vier weckt mich das Klo. Knastklos spülen stark und daher laut, weil Häftlinge alles Mögliche hineinwerfen: Abfall, Essensreste, zerrissene Bettlaken, Drogen, Plastiktüten, in denen sie Alkohol brauen, und so weiter. Damit das alles verschwindet, stellen die Wärter den Wasserdruck so hoch es geht. Problemlose Entsorgung ist das Wichtigste im Strafvollzug.

Hier geht es weiter.

07.09.2008 15:48 | Diverses | Kommentare deaktiviert

“Tränen in den Augen”

Was darf es denn sein? Die Auswahl ist beträchtlich. Im Angebot sind etwa Adventskranzständer, Bürodrehstühle, Heckenscheren und Vogelhäuser. Lauter solide Arbeiten sind das. Aber erst der schnuckelige „Wärterbär“, ein Teddy in grüner Uniform, verrät die Herkunft aller 350 Artikel, die jetzt erstmals zentral im Internet angeboten werden.

Knastladen.de öffnet heute seine Pforten und bietet die Arbeiten von Gefangenen aus zunächst 23 nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten zum Kauf an. Wer bislang virtuell hinter Gittern bestellen wollte, musste die Seite www.jva-shop.nrw.de aufrufen und sich dort durch verschiedene Angebote klicken. „Das ist zu umständlich, deshalb haben wir das Konzept völlig überarbeitet“, erklärt Julius Wandelt. Er ist der Chef der JVA in Castrop-Rauxel und leitet das neue Projekt.

Er räumt von Anfang an mit einem gängigen Vorurteil auf. Da sitzen keine Häftlinge, die gezwungen werden, für den Staat zu arbeiten. Im Gegenteil. Eine Arbeit ist für sehr viele Gefangene erstens eine neue Erfahrung. Sie bekommen dadurch, zweitens, Bestätigung. Und drittens, durch den Verkauf der hergestellten Waren auch noch Anerkennung von draußen.

Ein junger Mann, dieses Beispiel hat Wandelt ruckzuck parat, hat früher für den Vater Schnaps geklaut. Dafür hat ihn der Staat bestraft. Jetzt aber wird derselbe Mann für seine handwerklichen Taten gelobt – „er hatte Tränen in den Augen“, schildert Wandelt den positiven Wandel. Seine Botschaft: Eine Justizvollzugsanstallt darf nicht nur eine Anstalt sein, in der Justiz vollzogen, Strafe vollstreckt wird. Sein Zauberwort ist: Beschäftigung! Möglichst mit Erfahrung. Die Werkstätten in den Gefängnissen bieten die Gelegenheiten.

Dort entstehen etwa auf Kundenwunsch maßgeschneiderte Schreibtische, „die sich ruhig ein Rechtsanwalt mal ins Büro stellten sollte“. In Schlossereien werden Edelstahlgrills samt Zangen geschmiedet, in Tischlereien Nistkästen und Kantenhocker gefügt, in Schreinereien Türen und Fenster gezimmert. Einfach so haben Gefangene in der JVA Attendorn einen Traktor aus Holz maßstabsgetreu nachgebaut: „Der könnte ein Werks- oder Farbriktor schmücken“, schwärmt der Projekleiter und hofft, ein Sponsor zahlt die geforderten 9.999,99 Euro.

Apropos Zahlen. Aus dem Grundsortiment von 350 Artikeln sollen im Laufe der Zeit rund 1.000 werden. Früher haben sich von 37 JVA nur 5 am Verkaufsangebot beteiligt, 49 Beamte sind geschult worden, die jeweiligen Angebote in den knastladen.de stellen zu können. Und was die Bezahlung der Gefangenen angeht – „die haben Kost und Logis frei, verdienen täglich bis zu 15 Euro, und bekommen deshalb keinen Anteil vom Verkauf.

Der gesamte Erlös (eine Hochrechnung gibt es nicht) geht also an den Staat und entlastet dessen Etat. Bliebe noch die Frage, ob es Ärger mit den Handwerkern außerhalb der Gefängnisse gibt? „Wir sind doch keine Konkurrenz!“, ruft Julius Wandelt. „Wir orientieren uns nicht am Markt! Die Gefangenen stellen nur her, was sie können!“

Das sieht Wolfgang Schulhoff genauso: „Die Rehabilitation der Gefangenen geht vor“. Und dann adelt der Präsident der Düsseldorfer Handwerkskammer die Knastware sogar: „Sie ist das Ergebnis pädagogischer Leistung.“ (pbd)

01.09.2008 22:35 | Diverses | Kommentare deaktiviert

Berlin hat die meisten Strafgefangenen

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) saßen am 30. November 2007 fast 75 200 Gefangene in deutschen Justizvollzugsanstalten ein oder waren (etwa wegen eines Hafturlaubs) nur vorübergehend abwesend. Bezogen auf je 100.000 gemeldete Einwohner ergab sich damit für Deutschland eine Gefangenenrate von 91.

Im Jahr 2000 lag die Gefangenenrate in Deutschland noch bei 98. Seitdem ist sie, wie die absoluten Zahlen, rückläufig. Der Rückgang ist maßgeb­lich auf die Entwicklung bei den Untersuchungshäftlingen zurückzuführen. Zwischen 2000 und 2007 ging die Zahl der Untersuchungshäftlinge, vor allem aufgrund verschiedener Maßnahmen zur Haftvermeidung, um 31% (von 18 300 auf 12 600) zurück.

Im Ländervergleich der Gefangenenraten für 2007 lag Berlin mit 151 Gefangenen je 100 000 Einwohner vor Hamburg mit 117. Die niedrigste Gefangenenrate ergab sich am 31.12.2007 mit 53 für Schleswig-Holstein. Ein Grund für die höhere Gefangenenrate in den großen Stadtstaaten liegt in der Kumulation von Tatgelegenheiten in Ballungsräumen. Zudem werden Kapazitäten in den Justizvollzugsanstalten teilweise auch länderübergreifend genutzt.

20.08.2008 14:18 | Diverses | Kommentare deaktiviert

“Dein Papa muss ins Gefängnis”

Wie verkraften es Kinder, wenn ihre Eltern eingesperrt werden? Sieben Leipziger Häftlinge haben jetzt ein Buch geschrieben, in dem sie ihren Söhnen und Töchtern erklären, warum manche Väter ins Gefängnis müssen – und man Papa trotzdem noch lieb haben kann.

Spiegel online berichtet.

16.08.2008 16:22 | Diverses | Kommentare deaktiviert

Keine Spielkonsole in der Zelle

Das Oberlandesgericht Frankfurt verbietet Spielkonsolen in Haftanstalten. In einem aktuellen Beschluss begründen die Richter dies damit, es könnten sicherheitsrelevante Daten gespeichert und ausgetauscht werden. Spielekonsolen seien vergleichbar mit Computern; auch diese dürften Gefangene nicht besitzen.

Näheres bei heute.de.

11.07.2008 12:35 | Diverses | Comments (3)

Sicherungsverwahrung auch für Jugendliche

Der Bundesrat hat die Sicherungsverwahrung für Jugendliche abgesegnet. Sie darf dann verhängt werden, wenn Jugendliche (14 bis 18 Jahre) wegen schwerster Verbrechen zu mindestens sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden sind. Zwei Gutachten müssen ihre anhaltende Gefährlichkeit belegen. Anders als im Erwachsenenstrafrecht ist für Jugendliche generell nur eine nachträgliche Sicherungsverwahrung am Ende des Strafvollzugs vorgesehen. Die Fortdauer muss jedes Jahr überprüft werden.

Einzelheiten berichtet heute.de.

06.07.2008 10:13 | Diverses | Kommentare deaktiviert

Brieftauben schmuggeln Handys und Drogen

In Brasilien werden Handys und Drogen bevorzugt per Brieftaube in den Knast geschmuggelt, berichtet Spiegel online:

Die fleißigen Tauben tragen ihre Fracht nämlich so zuverlässig über die Gefängnismauern, dass es in der Anstalt zu einer regelrechten Drogen- und Handy-Schwemme kam. Und mit Störsendern kann der Mobilfunk hinter Gittern zwar eingeschränkt, aber nicht völlig unterbunden werden. … Aus der Perspektive des Justizvollzugs sind die Tauben auf der “letzten Meile” jedenfalls ein normales Übel: “In jedem Knast, in jedem Land” gebe es Schmuggel, erklärte etwa im vergangenen Jahr die Sprecherin der Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD).

29.06.2008 17:47 | Diverses | Kommentare deaktiviert
« Vorherige SeiteNächste Seite »