Der Kampf gegen smarte Geräte im Gefängnis

Smartphones, Tablets und alle Formen von internetfähigen Geräten sind in den Vollzugsanstalten Deutschlands strengstens verboten und können harte Strafen nach sich ziehen, wenn sie illegal eingeführt wurden. Das Sperren des Zugangs zu Social-Media-Kanälen wie Twitter, Facebook oder Instagram zählt als Teil der Bestrafung und zur Isolation der Gefangenen von der Außenwelt und soll natürlich eine eventuell geplante Flucht, das unter Druck Setzen von Zeugen, das Planen von weiteren Straftaten aus dem Gefängnis heraus sowie Kontaktaufnahme zu Bekannten, die auf freiem Fuß sind, unmöglich machen. Dennoch kann man über diversen Plattformen wie YouTube oder sogar in ganzen Blogs das Leben der Gefangenen verfolgen. Das sollte selbstverständlich nicht möglich sein. Wir haben uns die Frage gestellt, was die Justiz dagegen unternimmt, dass vor allem Smartphones ihre Wege in die Vollzugsanstalten finden und ob das Internet eigentlich Teil der Menschenrechte sein sollte.

Internet als Menschenrecht?

Bereits im Jahre 2006 klagte ein Insasse aus Litauen, weil ihm der Zugang zum Internet verwehrt wurde, da er diesen bräuchte, um sich weiterzubilden und auf eine Zukunft außerhalb des Gefängnisses vorzubereiten. Das Ganze ging bis vor den Europäischen Gerichtshof, der 2017 urteilte, dass dem Mann eine Entschädigung zustünde. Hat er also Recht bekommen? Die Antwort ist Jein, denn die Richter urteilten zwar, dass ihm eine Aufwandsentschädigung für die abgesprochene Möglichkeit zusteht, da er sich nicht hatte weiterbilden können, doch begründete das Urteil kein generelles Recht auf Internet für Gefängnisinsassen.

Dennoch fand das Internet im Laufe der Jahre seinen Weg hinter Gitter. So ist es den Gefangenen in Estland beispielsweise bereits möglich, unter Aufsicht Computer in den Vollzugsanstalten zu nutzen. Auch in Deutschland gibt es erste Versuche, natürlich unter strenger Kontrolle, das Internet als Teil der Resozialisierung zu nutzen.

Was unternimmt die Justiz gegen den Smartphone-Schmuggel?

Bereits 2018 beschloss beispielsweise das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, stärkere Maßnahmen zur Bekämpfung von illegal eingeführten internetfähigen Geräten innerhalb der Gefängnisse zu ergreifen. Eine Möglichkeit, die man bereits im Jahre 2015 testete, war das Installieren von Störsendern innerhalb einer Kölner Vollzugsanstalt. Diese Idee scheiterte letztendlich daran, dass die Störsender Kosten in Millionenhöhe verursachen und dafür die Mittel fehlten. Stattdessen beschloss man in den Haushaltsjahren 2018 und 2019, 300 neue Detektionsgeräte in den Vollzugsanstalten zur Verfügung zu stellen, sodass es den Vollzugsbeamten vereinfacht wird, versteckte Geräte aufzufinden. Ein Problem, das hierbei allerdings außen vor gelassen wird: Stellenweise schmuggeln Vollzugsbeamte selbst den Insassen Geräte zu. So wurden beispielsweise im Jahr 2010 sechs Wärter in einem Berliner Gefängnis entlassen, da sie nachweislich Smartphones hinein geschmuggelt hatten.

Doch nicht nur Hightech soll dafür sorgen, dass demnächst weniger, oder besser noch keine, Smartphones ihren Weg auf illegale Weise in die Vollzugsanstalten finden. Im August diesen Jahres wurde in Nordrhein-Westfalen beschlossen, dass Spürhunde nicht mehr nur auf das Auffinden von Drogen trainiert werden sollen, sondern auch auf das Aufspüren von elektronischen Geräten. Bisher gab es nur einen Vierbeiner, der im Land eingesetzt wurde, doch sollen schon bald insgesamt sechzehn weitere Spürhunde zum Einsatz kommen. Wie bereits in diversen Situationen, von Drogenschmuggel bis zum Auffinden von Tabak, bewiesen wurde, sind Spürhunde exzellent darin, die tiefsten Verstecke zu finden.