Die Judikative und ihr ausführendes Element, die JVA

In Deutschland gibt es viele Gesetze und für die verschiedenen Bereiche jeweils ein eigenes Gesetzbuch.

Gesetzbücher

Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) betrifft private Angelegenheiten und ist daher für alle Menschen in Deutschland wichtig.

Das GG (Grundgesetz) regelt was unsere Grundsätze anbelangt, beispielsweise lautet der §1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Das StGB (Strafgesetzbuch) bestimmt die Voraussetzungen und rechtlichen Folgen strafbaren Handelns.

Dieses sind die durchaus wichtigsten Gesetzesbücher, die man in Deutschland kennen sollte.

Andere Bücher wie KschG (Kündigungsschutzgesetz) oder das BayKiBiG (Bayerisches Kinder- und Bildungsgesetz) sind nicht von hoher Bedeutung, aber man sollte von ihnen wissen und ihre Möglichkeiten ausschöpfen können.

Gerichte

Amtsgericht

Das Amtsgericht ist im Bundesland häufiger vertreten, um die Bürgernähe zu garantieren. Es gilt als erste Anlaufstelle, um abzugebende Strafsachen oder zivile Forderungen bei der Geschäftsstelle einzureichen.

Das Gericht richtet sich nach der Höhe des jeweiligen Streitwerts. Beim Amtsgericht werden bis 5000 Euro verhandelt. Auch im Rahmen von Jugendkriminalität oder Erwachsenenstraftaten kann das Gericht nach Jugendstrafrecht verurteilen, wenn der Erwachsene nicht seine volle geistige und Reife erlangt hat.

Ab einem Straferwartungmaß von vier Jahren Freiheitsstrafe obliegt die Angelegenheit nicht mehr dem Amts-, sondern dem Landgericht.

Landgericht

Erste Instanz

In Strafangelegenheiten ist das Landgericht zuständig, wenn die Zuständigkeit nicht beim Amts- oder dem Oberlandesgericht liegt.

Das Landgericht muss zudem auch angehört werden, wenn es die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung angeordnet werden soll.

Für Strafangelegenheiten wie Mord, Totschlag versuchter Mord und andere Taten mit Todesfolge ist das Landgericht als Schwurgericht zuständig.

Zweite Instanz

In Strafprozessen ist das Landgericht angehalten, Berufungsfälle erneut offenzulegen und neu zu beurteilen. Das Strafmaß, das vom Amtsgericht verhängt wurde, kann dabei nicht unterschritten werden. Lediglich die Aufhebung, also ein Freispruch, oder ein erhöhtes Strafmaß sind die Folge.

Desweiteren nimmt das Landgericht jegliche Beschwerde gegen Urteilssprechungen vom Amtsgericht entgegen.

Haftanstalten

Jugendhaftanstalt

Jugendhaft ist so aufgebaut, dass die Tage in der Haftanstalt strukturiert sind. Es gibt Freizeit im Hof oder auf der Zelle. Die Möglichkeit, einmal im Monat einzukaufen, ist gewährleistet. Das Geld dazu hat man von außerhalb in sein Haftkonto einzahlen lassen oder die JVA bietet Arbeiten an, die vergütet werden.

Hofgang, Fitness und Kartenspiele sind Alltag bei den Sträflingen. Diesen Vollzug gibt es für Frauen und Männer jeweils getrennt voneinander. Rauchen und Alkohol sind nach dem Gesetz für Insassen nicht erlaubt.

Erwachsenenvollzug

Im Erwachsenenvollzug erfolgt zunächst die Zuteilung in ein Haus oder einen Strafblock. Hier gibt es die Unterscheidung in Freigänger, lebenslängliche Haftstrafen und andere. Nach der Zuteilung des Häftlingsblocks wird man einer Zelle zugewiesen. Zwölf Zellen bilden eine Parzelle.

Gefängnisarbeit ist für jeden auf Antrag möglich. Auch der soziale Dienst ist täglich erreichbar.

Das Briefgeheimnis gilt nur für den Briefverkehr mit dem Anwalt, in der JVA sind alle anderen Briefe ausgenommen.

Strafaussetzung ist nach der Hälfte oder 3/4 der Gesamtstrafe möglich.